Ob Smartphone, Kaschmirpullover oder Kaffeemaschine: Wer seinen Lieben zu Weihnachten hochwertige Geschenke macht, hebt die Kassenzettel meistens auf. Geht etwas kaputt, können die Beschenkten die Ware auch noch Monate später reklamieren – zumindest wenn der Beleg dann noch lesbar ist.
„Viele Geschäfte drucken ihre Kassenzettel auf Thermopapier aus. Bei diesem Material besteht die Gefahr, dass die Schrift bereits nach einigen Wochen oder Monaten vollständig verblasst ist“, sagt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, solche Kassenzettel sicherheitshalber zu kopieren oder einzuscannen.
Für den Handel hat Thermopapier viele Vorteile: Die Drucker brauchen keine Farbbänder und halten lange. Doch billiges Thermopapier „altert“ schnell. Im schlimmsten Fall ist die Schrift bereits nach wenigen Wochen nicht mehr lesbar. „Dann ist es natürlich schwierig nachzuweisen, wo und wann ein Kunde die Ware gekauft hat“, sagt R+V-Experte Rempel. Sein Tipp: für teure Einkäufe um eine zusätzliche Quittung auf normalem Papier bitten. Das gilt insbesondere, wenn die Schrift schon beim Einkauf kaum zu entziffern ist.
Eine Kopie auf normalem Papier oder ein Scan sind bei der Reklamation hilfreich – Verbraucher sollten jedoch besser den verblassten Zettel mit vorgelegen. Wer gar keinen Kaufbeleg hat, aber mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt hat, kann unter Umständen auch den Kontoauszug oder die Abrechnung als Kaufnachweis nutzen. „Theoretisch ist auch eine Zeugenaussage möglich, aber das ist für den Händler oft problematisch“, so Michael Rempel.
Zusätzlich können Verbraucher selbst dafür sorgen, dass die Bons nicht so schnell verblassen. So ist es ratsam, das empfindliche Papier dunkel zu lagern, beispielsweise in einer Schachtel. Die Weichmacher in Klarsichthüllen beschleunigen hingegen den Alterungsprozess. Auch die Geldbörse ist durch mögliche Gerbstoffe kein guter Aufbewahrungsort.
Quelle: R+V-Infocenter – Internet: www.ruv.de
Giftige Quittung: Viele Kassenbons enthalten Bisphenol A
Eltern sollten unbedingt darauf achten, daß Kinder mit diesen Kassenbons spielen, oder diese gar in den Mund nehmen. |
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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