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Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!

Anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2014 fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband (DKSB), die Kinderrechte bekannter zu machen und endlich im Grundgesetz zu verankern.

Noch nicht einmal die Hälfte aller Kinder in Deutschland zwischen 8 und 12 Jahren weiß, welche Rechte Kinder haben; nur jedes fünfte Kind kennt die UN-Kinderrechtskonvention. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „Children’s Worlds – International Survey of Children‘s Well-Being“, für die insgesamt 45.000 Kinder in 15 Ländern befragt wurden. Sie wird von der Jacobs Foundation, Zürich gefördert.

„Deutschland schneidet im internationalen Vergleich erschreckend schlecht ab. In Kolumbien oder Nepal sind die Kinderrechte deutlich bekannter“, sagte DKSB Vizepräsidentin Sabine Andresen. „Dabei macht es einen großen Unterschied, wie die Schulen mit dem Thema umgehen“, erklärte die Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Kritisch zu bewerten sei auch das fehlende Vertrauen in die Erwachsenen: „Gerade einmal 54 Prozent der befragten Kinder in Deutschland glauben, dass Erwachsene die Rechte von Kindern in ihrem Land respektieren“, so Andresen.

Des Weiteren zeige die Studie, dass das Wissen um die Kinderrechte nicht nur einen Einfluss darauf hat, wie Kinder die Wertschätzung der Erwachsenen wahrnehmen. „Das Bewusstsein für Kinderrechte stärkt auch das Sicherheitsempfinden und das subjektive Wohlbefinden der Kinder allgemein“, hob Andresen hervor.

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert daher, die Kinderrechte bekannter zu machen. „Nicht nur die Schulen haben dabei eine große Verantwortung, sondern alle gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen und Einrichtungen inklusive Medien“, sagte DKSB Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth. Dabei gelte es, bei der Bekanntmachung der Kinderrechte sowohl Kinder als auch Eltern und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.

„Um jedoch nachhaltig und verbindlich den Interessen des Kindes in Gesellschaft, Politik und Verwaltung Vorrang zu gewähren, müssen die Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden“, betonte Honkanen-Schoberth. Um überprüfen zu können, welche weiteren Schritte notwendig sind, um Kinderrechte konkret in die Praxis umzusetzen, hat der DKSB in seinem Kinderpolitischen Programm gesell-schaftliche Bereiche beschrieben, in denen noch Verbesserungsbedarf besteht, und hierzu seine Forderungen formuliert. So müssen beispielsweise in Kindertagesstätten, Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe Partizipationsmöglichkeiten ausgebaut und strukturell verankert werden.

Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!

Anzeige in der Wochenzeitung „Die Zeit“

Gemeinsam mit seinen Partnern im Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – fordert der Deutsche Kinderschutzbund seit vielen Jahren, die Rechte der Kinder entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen und damit verbindlich zu machen. Davon wird ein politisches und gesellschaftliches Signal ausgehen, das angesichts der Herausforderungen, vor denen unsere alternde Gesellschaft steht, dringender denn je ist.

Um öffentlich deutlich zu machen, dass eine breite Unterstützerfront die Rechte der Kinder im Grundgesetz einfordert, hat das Aktionsbündnis am heutigen 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ eine Anzeige veröffentlicht, in der 31 Prominente den Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!“ unterschrieben haben.

Die Zeitungsanzeige als pdf finden Sie hier, eine Langfassung des Aufrufes hier. Mehr Informationen auch unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

 

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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