(ck) – Bambus – gern wird mit dem natürlichen Material geworben. Bambus wird seit auf seit Jahrhunderten nicht nur als Lebensmittel genutzt. Vom Gerüstbau über Möbel hin zu Musikinstrumenten und geflochtenen Körben, aber auch als Vorhang oder als Polstermaterial ist die vielseitige Pflanze inzwischen allgegenwärtig.
In den letzten Jahren werden vermehrt Haushaltsartikel und Geschirr wie Teller und Schüsseln aus Bambus angeboten. Macht Sinn, denn schließlich ist Bambus ein schnell nachwachsender Rohstoff. Erhältlich sind die Produkte über den Onlinehandel aber auch im stationären Handel, wie etwa in Weltläden.
Was ist drin im Bambusgeschirr?
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat in den letzten zwei Jahren Bambusgeschirr untersucht. Insgesamt wurden 13 Proben von fünf verschiedenen Unternehmen untersucht. Das Ergebnis ist dann doch eher ernüchternd.
In 11 der Proben wurde Melaminharz nachgewiesen, in zwei Weiteren vermutlich ebenfalls ein strukturgebender Kunststoff. Somit enthalten alle untersuchten Produkte einen synthetischen Kunststoff und dies, obwohl die Werbung oft nur allzuoft ein 100% natürliches Material verspricht.
Ganz im Gegesatz dazu stehen die Untersuchungsergebnisse. Teilweise lag der Anteil von Bambus bei gerade 20% und somit einen hohen Kunststoff bzw. Melaminanteil. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigten, dass Kochgeschirr und Kochgeräte aus Melamin nicht auf 100 °C erhitzt werden dürfen, da sonst relevante Mengen an Melamin und Formaldehyd freigesetzt werden können.
Zitat CVUA: Bei der Untersuchung der melaminhaltigen Proben auf eine evtl. Freisetzung von Melamin wurde der spezifische Migrationsgrenzwert (siehe Infokasten) überschritten. Die Gehalte lagen bei drei der vier Proben aus Melamin gesichert über dem festgelegten Grenzwert von 2,5 mg/kg. Zitat Ende
Irreführung und Verbrauchertäuschung
Nach Einschätzung des CVUA Stuttgart fallen alle untersuchten Produkte unter die europäische Kunststoff-Verordnung.
Übrigens wurden sämtliche untersuchten Produkte als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt
Untersuchungsbericht im Detail >>
Quelle: CVUA Stuttgart
Internet: http://www.ua-bw.de/
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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