Fläschchenkost: Warum Kinderärzte auch für Folgenahrungen Werbebeschränkungen empfehlen

Die gute Nachricht vorweg: Der Anteil der Kinder in Deutschland, die nach ihrer Geburt gestillt werden, ist im Verlauf von zehn Jahren von 77,9 Prozent auf 82,1 Prozent angestiegen. Das geht aus der aktuellen Datenanalyse der Geburtsjahrgänge 1996 bis 2002 und 2002 bis 2012 für die große Gesundheitsstudie des Robert-Koch-Instituts KiGGS hervor.

Nicht so gut steht es dagegen mit der Dauer des Stillens: Nach wie vor wird nur ein Drittel der Babys (34 %) mindestens vier Monate lang ausschließlich mit Muttermilch ernährt.

Die Ernährungskommissionen der Deutschen Gesellschaft für Kinderund Jugendmedizin (DGKJ) und der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde haben sich jetzt deshalb dafür ausgesprochen, die an die breite Öffentlichkeit gerichtete Werbung für Folgenahrungen für Säuglinge in gleicher Weise einzuschränken, wie das für Säuglingsanfangsnahrungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Stiftung Kindergesundheit erläutert die Gründe für diese Forderung in ihrer aktuellen Stellungnahme.

Es besteht kein Zweifel darüber, dass die heute angebotenen Babynahrungen eine hohe Qualität erreicht haben und dadurch ein sicheres und gutes Aufwachsen aller Säuglinge ermöglichen“, betont Professor Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Ernährungskommission der DGKJ und auch der Stiftung Kindergesundheit. „Aber bei aller Bemühung der Forschung um die ständige Verbesserung der Flaschennahrung erweisen sich die Vorteile der Muttermilch immer noch als unerreichbar. Wir sollten deshalb alles tun, um das Stillen zu unterstützen und Einflüssen entgegenzusteuern, die Stillhäufigkeit und –dauer nachteilig beeinflussen könnten“.

Strenge Regeln für die Werbung

Deshalb ist die Werbung für Flaschennahrung schon vor über 30 Jahren stark begrenzt worden. 1981 haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF gemeinsam einen „Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ formuliert. Ziel dieses Kodex ist es „zu einer sicheren und angemessenen Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder beizutragen, und zwar durch Schutz und
Förderung des Stillens“.

Dem Kodex zufolge dürfen keine Anzeigen oder andere Werbemaßnahmen für Muttermilchersatzprodukte an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet werden. Produktinformationen dürfen nur in an Fachkreise gerichteten bzw. auf die Babypflege spezialisierten Medien (z. B. Elternzeitschriften) verbreitet werden. Es ist auch festgelegt, dass bei der Darstellung von Fläschchenkost die Überlegenheit des Stillens stets klar hervorgehoben werden muss. Es dürfen keine Bilder oder Texte benutzt werden, die Säuglingsnahrungen und ihre Verwendung idealisieren. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Werbung für Flaschennahrungen den Stillerfolg und die Stilldauer nachteilig beeinflussen kann.

Die Mitgliedstaaten der EU unterstützen diesen Kodex. Das gesetzlich geregelte Werbeverbot in Deutschland bezieht sich jedoch nur auf die Säuglingsanfangsnahrung (als „Pre oder „1“ bezeichnet). Und da liegt nach Ansicht der kinderärztlichen Experten das Problem.

Verführerische Babybilder im Fernsehen

Hersteller werben im Fernsehen und in Publikumsmedien intensiv für ihre Folgenahrungen, die aber im Produktnamen und in der Packungsgestaltung mit der Anfangsnahrung praktisch identisch sind. Die unterschiedliche Zielgruppe ist meist nur an der Zahl 2 oder an einer Vorsilbe erkennbar. Die Werbung für eine Folgenahrung mit den idealisierten Bildern von strahlenden Babys wirkt deshalb auch wie eine (nicht erlaubte) Bewerbung der entsprechenden Anfangsnahrung und birgt das Risiko, den Erfolg und die Dauer des Stillens nachteilig zu beeinflussen, sagt die Stiftung Kindergesundheit.

„Junge Eltern sind in den ersten Wochen nach der Geburt oft noch stark verunsichert“, unterstreicht Professor Koletzko. „Wenn sie durch die Werbung den Eindruck gewinnen, dass das Füttern des Babys mit der Flasche fast genauso gut ist wie das Stillen, dann ist die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass das Stillen nicht weitergeführt wird“.

Zu den Zielsetzungen der Stiftung Kindergesundheit gehört seit ihrer Gründung vor 17 Jahren die Förderung des Stillens. Ihr Kredo lautet: Stillen ist für das Baby der beste Start ins Leben. Deshalb unterstützt die Stiftung Kindergesundheit die Forderung der deutschen und österreichischen pädiatrischen Ernährungskommissionen, jegliche Werbung für Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen durch öffentliche Medien wie Radio oder Fernsehen, Internet, Zeitschriften oder andere Printmedien zu unterbinden.

Stillen – das Beste für Baby und Mutter

Vorteile für das Baby

Die Muttermilch enthält alles, was das Baby in den ersten sechs Monaten zum gesunden Wachsen benötigt.

Sie enthält Antikörper und Abwehrstoffe, die das Baby vor Infektionen schützen.

Das Kolostrum (die Vormilch der ersten 2 bis 4 Tage) ist besonders reich an Proteinen und Antikörpern.

Muttermilch ist besser verdaulich als Milchersatznahrung. Verstopfungen, Blähungen und Durchfälle werden reduziert.

Gestillte Babys sind weniger anfällig für Magen-Darm-Erkrankungen und Ohrentzündungen.

Das Risiko an Allergien oder Diabetes zu erkranken ist geringer.

Blutdruck und Cholesterinspiegel sind bei gestillten Babys niedriger.

Die Neigung zu Fettleibigkeit ist ebenfalls geringer.

 

Vorteile für die Mutter

Stillen schafft Nähe zwischen Mutter und Kind.

Durch das Stillen zieht sich die Gebärmutter zusammen, der Bauch wird schneller wieder flacher.

Die Mutter erhält schneller wieder die alte Figur, da beim Stillen Fettreserven in Energie umgewandelt werden.

Das Risiko, an Eierstock-, Brustkrebs oder Osteoporose zu erkranken, verringert sich.

Die Milch für das Baby ist jederzeit und überall steril und richtig temperiert verfügbar und das gratis!

Quelle: Stiftung Kindergesundheit
Internet: http://www.kindergesundheit.de/

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


[posts-by-tag tags = „stillen“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]

Recent Posts

Lenas Hof: Tierische Geschichten über das Zusammenleben

Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…

4 Tagen ago

Braten- und Fonduefett gehört in den Hausmüll

An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…

4 Tagen ago

ÖKO-TEST findet Mineralöl in veganem Käse – Fünf Produkte „ungenügend“

Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…

4 Tagen ago

Urlaub in den Niederlanden – hier gibt’s was zu entdecken

Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…

4 Tagen ago

Geschenke umtauschen? Nicht immer möglich!

Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…

5 Tagen ago

Warnung zu Kinderhochstuhl froggy wegen Sicherheitsmängeln

Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…

5 Tagen ago