Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ist empört über den Vorstoß der Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die die Legalisierung der Klitorisvorhautbeschneidung und anderer Formen der Genitalverstümmelung rechtfertigt. Hörnle wird ihre These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten.
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: „Hörnle argumentiert, wenn die Vorhaut der Jungen amputiert werden dürfe, müsse auch die Beschneidung der Klitorisvorhaut erlaubt sein. Eine solche Argumentation, bei der frei nach dem Motto „Gleiches Recht für alle“ körperliche Gewalt an Mädchen durch Gewalt an Jungen gerechtfertigt wird, ist an Zynismus kaum noch zu überbieten. Kinder haben verfassungsmäßig garantierte Rechte, zu diesen Rechten gehört das Recht auf Schutz vor Gewalt. Die Resolution der Vereinten Nationen erlaubt keine Art von Beschneidungen an Mädchen und Frauen. Ist ein Arzt an einem solchen Eingriff beteiligt, so kann dieser auch standesrechtlich belangt werden.
Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Jungen und Mädchen gleichermaßen vor Genitalverstümmelung geschützt werden. Weder Tradition noch Religion dürfen dazu führen, dass an den Genitalien von minderjährigen nicht einwilligungsfähigen Mädchen oder Jungen ohne medizinische Indikation herumgeschnitten wird.
Menschenrechtsverletzungen bleiben Menschenrechtsverletzungen, auch wenn sie aus rituellen Gründen begangen werden. Es ist Zeit, dass das 2012 erlassene „Beschneidungsgesetz“ novelliert wird. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass rituelle Verstümmelungen uneingeschränkt weder an Mädchen, noch an Jungen vorgenommen werden dürfen.“
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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