Werbung für Säuglingsanfangsnahrung unterliegt mittlerweile europaweit strengen Auflagen mit dem Ziel, das Stillen zu fördern und zu schützen: So müssen Werbeanzeigen ohne idealisierende Darstellungen oder gar visuelle Gleichsetzungen mit dem Stillen auskommen. Das große Marktsegment der „Folgenahrung“ jedoch unterliegt solchen Regularien nicht, kritisieren die Ernährungsexperten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), und fordern strengere Werbebeschränkungen auch für diese Produktgruppe.
Flaschennahrung – ob von Geburt an oder begleitend zur Beikost – wird in zahlreichen Varianten mit nahezu gleicher Aufmachung angeboten. Supermarktregale bieten eine lückenlose Reihe von Muttermilchersatz-Produkten für unterschiedliche Altersgruppen. Hinweise auf die Nähe zum Vorbild Muttermilch, auf wertvolle Zusätze u.ä. verstärken den Eindruck, hier eine dem Stillen nahezu gleichwertige, wenn nicht gar überlegene Ernährungsform vor sich zu haben.
„Erfolgreiche Werbung für ein Folgeprodukt kann unmittelbar auch Aufmerksamkeit für Säuglingsanfangsnahrung bewirken“, betont Prof. Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der DGKJ-Ernährungskommission.
Deshalb spricht sich die Ernährungskommission dafür aus, jegliche Werbung für Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen zu unterbinden, welche
Die komplette Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) lesen Sie hier.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Internet: www.dgkj.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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