Zwar haben die am 31.07.2014 entnommenen Wasserproben aus dem von der Abkochverfügung betroffenen Bereich gezeigt, dass die vom Wasserwerk Miesbach ergriffenen Maßnahmen zu einer Reduktion der mikrobiologischen Belastung durch coliforme Keime des Leitungswassers geführt haben.
Dennoch erfüllt das Leitungswasser in diesem Versorgungsgebiet noch nicht die mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Um den Zeitraum des erforderlichen Abkochens des Leitungswassers möglichst kurz zu halten, wird nun seitens des Fachbereichs Gesundheit eine Chlorungsdesinfektion der betroffenen Netzbereiche angeordnet.
Kommenden Mittwoch und Freitag wird erneut das Leitungswasser untersucht. In Abhängigkeit der Untersuchungsergebnisse wird dann kurzfristig entschieden, ob die Abkochverfügung neben der Chlorung weiterhin bestehen bleiben muss.
Abkochverfügung für die Tiefzone (siehe unten stehende Auflistung der Straßenzüge) der Wasserversorgung Miesbach
1. das Wasser aus der o.g. Tiefzone darf nur abgekocht
a) getrunken
b) zur Essenszubereitung verwendet
c) zum Reinigen von Lebensmitteln oder Spülen von Geräten zur Aufbewahrung und Behandlung von Lebensmitteln verwendet werden. Zur gewerblichen Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln darf das Wasser nur nach Aufbereitung/Desinfektion gemäß der Anweisung des Fachsbereichs Gesundheit des Landratsamtes Miesbach verwendet werden.2. An allen Zapfstellen ist ein gut lesbares Hinweisschild „Kein Trinkwasser“ anzubringen. Durch geeignete Vorkehrungen ist außerdem sicherzustellen, dass die Zapfstellen für Kinder nicht zugänglich sind.
3. Diese Anordnungen gelten solange, bis der Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Miesbach das Wasser als einwandfrei begutachtet hat und danach die Abkochverfügung wieder aufgehoben wurde.
Nachstehend sind nochmals die Straßen aufgeführt, deren Anwohner die Abkochverfügung weiterhin befolgen müssen.
Badstraße 1 und 3
Bahnhofstraße
Berghalde
Bergwerkstraße
Edelweißstraße
Enzianstraße
Fraunhoferstraße
Frühlingstraße
Haidmühlstraße
Harztalstraße 1 und 3
Heimbucherwinkl
Kirchgasse
Kolpingstraße
Lebzelterweg
Lebzelterberg
Ledererstraße
Manhardtwinkl
Marienplatz
Marktplatz
Marktwinkl
Marsstraße
Pfarrgasse
Rathausplatz
Rathausstraße
Schinharistraße
Schinharlstraße
Schlachthofstraße
Schopfgraben
Schulberg
Schützenstraße
Sonnenstraße
Stadtplatz
Steigerweg
Tannenweg
Taubenbergstraße
Thalhamer Straße
Wallenburger Straße
Die Stadt Miesbach und das städtische Wasserwerk bedauern die Umstände, die den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit der Abkochverfügung entstehen. Außerdem entschuldigen wir uns noch einmal in aller Form dafür, die Bevölkerung nach Bekanntwerden der Verkeimung nicht unverzüglich informiert zu haben. Wir werden alles daran setzen, dass ein derartiger Fehler nicht mehr vorkommt.
Aktuelle Prüfberichte und Pressemitteilungen der 1. Bürgermeisterin sowie des Landratsamtes Miesbach
Quelle: Stadt Miesbach / Landratsamt Miesbach
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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