Schlechte Noten für das Betreuungsgeld
Unsere Befürchtungen, dass durch das Betreuungsgeld gerade Kinder von Eltern mit geringer Bildung und wenig Geld aus finanziellen Gründen nicht mehr in eine Kita gehen, werden durch die aktuelle Studie bestätigt. Deshalb schlagen wir eine grundsätzliche Neuordnung vor“, kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher die Ergebnisse einer aktuellen Studie zur Wirkung des Betreuungsgeldes von TU Dortmund und Deutschem Jugendinstitut.
Das Betreuungsgeld wird nur bezahlt, wenn keine staatlich finanzierte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Das Elterngeld ist dagegen unabhängig von der Art der Kinderbetreuung, richtet sich aber nach dem Einkommen vor der Geburt. Hartz IV-Bezieher erhalten kein Elterngeld, weil es sich um eine Lohnersatzleistung handelt. Auf diese Weise entstehen sowohl durch das Betreuungsgeld als auch durch das Elterngeld Nachteile für sozial schwache Familien.
Die Caritas schlägt daher vor, das jetzige Elterngeld und Betreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Leistung für alle Familien zusammenzuführen. „Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld oder Sozialgeld erhalten“, fordert Neher. Wer nur kurz aussetzen möchte, könnte sich eine höhere Leistung in einem kürzeren Zeitraum auszahlen lassen. Beispielsweise 1 Jahr lang 900 Euro pro Monat. Familien müssten eine echte Wahlfreiheit in ihrer individuellen Lebensgestaltung haben. Dazu gehört auch, dass der Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen schneller voran gehe. „Im Zentrum aller Bemühungen rund um familienpolitische Leistungen müssen die Bedürfnisse der Kinder stehen“, so Neher.
Quelle: Deutscher Caritasverband e. V.
Internet: www.caritas.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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