Rückruf / Warnung: Babytragen Kid Comfort III von Deuter
Die französischen Behörden melden Sicherheitsmängel an Babytragen der Marke Deuter. Betroffen sind Kid Comfort III Kindertragen. Inzwischen werden in Frankreich auch Babytragen der Kid Comfort II der Modellnummern 36514-3033 und 36514-5560 zurückgerufen.
Deuter hatte in Deutschland umgehend nach Kenntnis der Untersuchungsergebnisse alle baugleichen Babytragen vorsorglich gesperrt und den Handel entsprechend informiert. Auch bestehe Kontakt zu den zuständigen Behörden so das Unternehmen auf Nachfrage.
Endverbraucher, die in Besitz einer Babytrage Kid Comfort III oder Kid Comfort II sind, sollten Kontakt zum Fachhandel aufnehmen.
Rückrufmeldung aus Frankreich >>
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 27 vom 11.07.2014
[dhr] Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 6 A12/1034/14 |
Meldendes Land: | Frankreich |
Herkunftsland: | Vietnam |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
OECD Portal Kategorie: | 54000000 |
Produkt: | Baby Trage |
Marke: | DEUTER |
Name: | Kid Comfort III |
Beschreibung: | Rucksack Babytrage mit anthrazitfarbenen Rahmen – max. Gewicht: 22 kg; Altersgruppe: 9 bis 36 Monate |
Typ / Artikel-Nr.: | Kid Comfort III / Nr: 36524, Jahr 2014 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Erstickung |
Es besteht Erstickungsgefahr, da ein ein elastisches Band reissen kann und dadurch kleine, ovale Teile, zugänglich werden, die von Kindern verschluckt werden könnten | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt, Rückruf des Produkts vom Endverbraucher |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der europäischen Norm EN 13209 |
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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