Viele kleine Beanstandungen, die Spätfolgen des Eiswein-Jahrgangs 2011, aber auch neue schwerwiegende Täuschungen und Verfälschungen – so lautet das Resümee des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung 2013.
„Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, deshalb hat die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung. Die Kontrolleure leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung unserer hervorragenden Weine“, betonte Weinbauministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung der Bilanz gemeinsam mit Tomasz Brzezina, dem Leiter der Weinüberwachung des LUA.
Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, führten die Spezialisten im vergangenen Jahr knapp 5800 Kontrollen vor Ort durch und untersuchten gut 4300 Proben. Ergebnis: Jede siebte Probe musste beanstandet werden.
Die meisten Beanstandungen bezogen sich auf die Kennzeichnung. Häufige Mängel seien dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende amtliche Prüfungsnummern bei Qualitätsweinen, unzutreffende Geschmacksangaben (z.B. trocken statt halbtrocken), unzutreffende Herkunftsangaben, unberechtigte Weingutsangaben und Verkehrsbezeichnungen, fehlende Hinweise auf Allergie auslösende Inhaltsstoffe oder die fehlende Angabe der Loskennzeichnung. „Nicht immer ist dabei von vorsätzlichen Vergehen auszugehen. Die sich ständig ändernden und teils komplizierten Kennzeichnungsvorschriften lassen auch gutwillige Winzer leicht den Überblick verlieren“, so Höfken.
Aber immer wieder seien auch schwerwiegende Täuschungen und echte Verfälschungen aufgedeckt worden. Hier müsse von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden, das der gesamten Branche schade. 2013 fielen insgesamt 147 Proben (3,5 Prozent) auf wegen Grenzwertverstößen und unzulässigen Behandlungen. Der Gesetzgeber ziehe hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen.
Der Eiswein sei im Jahr 2013 weiter im Fokus der Öffentlichkeit und der Weinüberwachungsbehörden gestanden. Höfken begrüßte, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Juni die Klage einer pfälzischen Kellerei abgewiesen habe, deren vermeintlicher Eiswein von den Behörden nicht anerkannt worden war: „Das ist ein gutes Signal zum Schutz der hohen Qualität von Eisweinen und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in dieses Spitzenprodukt aus Rheinland-Pfalz.“ Die Ministerin zeigte sich überzeugt davon, dass das Eingreifen der Weinüberwachung sowie die vom Land neu eingeführte Meldepflicht für Eiswein zu einer Sensibilisierung der Winzer geführt habe.
Für Aufsehen sorgte im vergangenen Jahr ein riesiger Wein-Rückruf: Im Dezember musste eine Kellerei von der Mosel 4,9 Millionen Flaschen aus dem Handel nehmen, weil Hefe in der Flasche nachgärte und damit Explosionsgefahr bestand.
Darüber hinaus kamen die Weinkontrolleure Winzern auf die Schliche, die ihre Weine unzulässig gezuckert oder mit Wasser gestreckt hatten. Aufgedeckt wurde 2013 auch wieder eine ganze Reihe unzulässiger Aromatisierungen: Zum Beispiel entlarvten die LUA-Experten einen Abfüller aus Moldawien, der die Barrique-Note seines Rotweins synthetisch erzeugt hatte. Ministerin Höfken verwies in diesem Zusammenhang auf ein laufendes Forschungsprojekt des DLR Rheinpfalz zur Verbesserung der Nachweismethoden für künstliche Aromastoffe im Wein.
Die ausführliche LUA-Bilanz zur Weinüberwachung 2013 finden Sie hier auf der Homepage.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: http://lua.rlp.de/
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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