Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan zur Festlegung von Kriterien und von Entscheidungsverfahren zur Regulierung von hormonell wirksamen Pestiziden und Bioziden veröffentlicht (1). Damit schlägt die Kommission unverblümt einen industriefreundlichen Weg ein. PAN Germany befürchtet, dass die ökonomischen Interessen nun in den Vordergrund geraten und damit die demokratisch vereinbarten europäischen Schutzziele für Mensch und Umwelt erheblich ausgehöhlt werden könnten.
In der europäischen Gesetzgebung (2) wurde ein Verbot solcher Pestizide und Biozide festgeschrieben, die auf das Hormonsystem von Menschen und Tieren einwirken. Fortpflanzungsstörungen und Unfruchtbarkeit, Fehlbildungen der Geschlechtsorgane, Brust-, Prostata- und Hodenkrebs, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern oder Diabetes können die Folge sein. Die EU-Verordnungen definieren allerdings nicht, wie hormonschädliche Pestizide und Biozide zu identifizieren sind. Die EU-Kommission sollte deshalb bis zum 14. Dezember vergangenen Jahres Kriterien zur Identifizierung dieser besonderen Substanzeigenschaft ausarbeiten, um die Verbote dann schrittweise umsetzen zu können. Die EU-Kommission hat diese Frist jedoch verstreichen lassen.
Statt der Vorlage von Kriterien wurde unter dem Druck der Industrie nun ein Verfahren zur Folgenabschätzung zwischengeschaltet. Mit dem jetzt veröffentlichten Fahrplan wird deutlich, dass nicht nur mögliche Kriterien zur Identifizierung hormonell wirksamer Substanzen, sondern auch Optionen der regulativen Entscheidungsfindung auf die Agenda gesetzt werden. Damit wird eine Tür geöffnet, um Stoffverbote über Ausnahmeregelungen zu verhindern oder Prozesse hin zu Stoffverboten zu verzögern. Für die Pestizid-Gesetzgebung kann dies bedeuten, dass sie an die schlechtere Biozid-Gesetzgebung mit ihren vielen Ausnahmemöglichkeiten angepasst wird. Für die Biozid-Gesetzgebung kann dies bedeuten, dass das strikte Verwendungsverbot für Verbraucher aufgeweicht wird.
Susanne Smolka, Pestizid- und Biozidexpertin bei PAN Germany: „Wirtschaftliche Interessen dürfen keinen Vorrang vor dem Schutz von Mensch und Umwelt haben. Das Vorsorgeprinzip darf nicht aufgeweicht werden. Dies droht jedoch angesichts des nun veröffentlichten Fahrplans der EU-Kommission. Zum Schaden für die Bevölkerung und die Umwelt werden zudem die notwendigen Schritte weiter verzögert. Schweden erwägt deswegen eine Klage gegen die Europäische Kommission. Frankreich und einige weitere Mitgliedsstaaten haben auf den dringenden Handlungsbedarf beim Umweltministertreffen hingewiesen.“
(1) Fahrplan der EU Kommission zur Identifizierung endokriner Disruptoren im Kontext der Pestizid- der Biozidgesetzgebung
(2) Pestizid-Verordnung 1107/2009/EG und Biozidprodukte-Verordnung 528/2012/EG
Quelle: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.
Internet: http://www.pan-germany.org
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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