Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat vorsorglich Schminkstifte mit der Farbkombination Schwarz-Rot-Gold aus dem Handel nehmen lassen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hatte am 25. Juni in einer Pressemitteilung vor der Verwendung von Fanschminkstiften mit den Farben Schwarz-Rot-Gold gewarnt.
Die Behörden in Baden-Württemberg hatten in einer kurzfristigen Aktion Proben von 14 Fanschminkstiften entnommen und diese auf verbotene und nicht deklarierte Farbstoffe und Pigmente untersucht. In 9 von 14 dieser Proben haben ihre Untersuchungseinrichtungen einen Farbstoff nachgewiesen, der seit 1993 verboten ist und im Verdacht steht krebsauslösend zu sein.
Das NRW- Verbraucherschutzministerium hat die Informationen aus Baden-Württemberg umgehend zum Anlass genommen, die noch vorhandenen Warenbestände der beanstandeten Chargen dieser Fanschminkartikel vorsorglich aus dem Verkehr ziehen zu lassen. In einer kurzfristigen Anhörung wurden die in NRW ansässigen Unternehmen, die die von Baden-Württemberg genannten Produkte in NRW vertreiben, am Freitag zu einer Stellungnahme aufgefordert und angewiesen, die Verbraucherinnen und Verbraucher schnellstmöglich selbst zu warnen.
Des Weiteren hat das Ministerium veranlasst, dass auch in NRW kurzfristig Proben von Fanschminkstiften untersucht werden. Darüber wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um eine kurzfristige toxikologischer Bewertung des Farbstoffes Lackrot sowie um eine Bewertung einer möglichen Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher gebeten. Auch das BfR schließt eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht aus.
Zusätzlich warnt das Ministerium vor den unten genannten Schminkstiften, die über die Firma Beauty Service International GmbH in Dortmund an verschiedene Einzelhandelsgeschäfte vertrieben wurden:
Auch in diesen Produkten ist der verbotene Farbstoff „Lackrot“ nachgewiesen worden.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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