Eltern erhalten für eine kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder – sofern sie überhaupt unter die Kriterien zur Kassenleistung fallen – nur die großen Metallbrackets und vom Zahnarzt zu biegende Drähte. Kleinere Brackets und Drähte, die den Zug gleichmäßiger auf die Zähne verteilen und damit zahnschonender wirken sollen, gibt es nur mit Zuzahlung. Zudem haben Eltern Probleme, einen Kieferorthopäden zu finden, der „nur“ Kassenleistungen anbietet.
Ist eine kieferorthopädische Behandlung für das Kind notwendig, kann das sehr teuer werden: Um überhaupt eine Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt zu bekommen, müssen erhebliche Fehlstellungen im Kiefer vorhanden sein. Ist das der Fall, zahlen die Kassen aber nur ‚einfache‘ Brackets, also die Halter für die Drähte, die für den Zug auf die Zähne verantwortlich sind, um die Fehlstellungen auszugleichen. Sogenannte selbstligierende Brackets und die dazugehörigen Drähte erfordern Aufzahlungen, die von den Versicherten privat zu zahlen sind. Diese Behandlung soll kürzer und zahnschonender sein.
Besonders ärgerlich ist, dass die Versicherten nur schwerlich einen Kieferorthopäden zur Behandlung finden, wenn sie das ‚Kassenmodell‘ wählen und sich nicht in der Lage sehen, private Zuzahlungen zu leisten. „In den meisten Fällen werden die Zuzahlungen in monatlichen Raten beglichen – ein fragliches Vorgehen, da nur schon erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden dürfen“, sagt Dr. Julia Nill, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Karlsruhe, getragen von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, berät auch zu Fragen rund um das Thema Kieferorthopädie. Sie ist Montag und Donnerstag von 14-18 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 10-14 Uhr unter 0721-9845121 erreichbar.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Internet: http://www.vz-bawue.de/
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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