Die Weleda informiert in einem Leseranschreiben über eine fälschlicherweise angegebene Zutat eines Rezeptes in der Sommerausgabe der Weleda Kundenzeitschrift „Weleda Magazin“. Innerhalb der Geschichte von „Prinzessin Calendula und Ritter Kamille“ wird ein „Wildkräutersalat für kleine Abenteurer“ vorgestellt
Diese Pflanze sollte NICHT als Zutat verwendet werden, so Weleda
Beinwell enthält wechselnde Mengen von Pyrrolizidinalkaloiden, die (in hoher Dosierung und als Einzelsubstanz) leberschädigend und krebsauslösend wirken. Beinwell ist daher für Deutschland als Heilpflanze nur unter Einschränkungen zugelassen. In Kanada und einigen Staaten der USA dürfen Beinwellprodukte zur inneren Anwendung nicht mehr vermarktet werden.
Weleda bittet in einem Leseranschreiben vor allem Schwangere, Stillende und Kinder diese Zutat NICHT zu verwenden
Weleda hat Abonnenten schriftlich darüber informiert!
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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