Aufgepasst: Weleda warnt vor angegebener Rezeptzutat im Weleda Magazin

Die Weleda informiert in einem Leseranschreiben über eine fälschlicherweise angegebene Zutat eines Rezeptes in der Sommerausgabe der Weleda Kundenzeitschrift „Weleda Magazin“. Innerhalb der Geschichte von „Prinzessin Calendula und Ritter Kamille“ wird ein „Wildkräutersalat für kleine Abenteurer“ vorgestellt

warnschild-11036_640Zum vorgestellten Wildkräutersalat die Pflanze Beinwell (Symphytum) als Zutat empfohlen.

Diese Pflanze sollte NICHT als Zutat verwendet werden, so Weleda

Beinwell enthält wechselnde Mengen von Pyrrolizidinalkaloiden, die (in hoher Dosierung und als Einzelsubstanz) leberschädigend und krebsauslösend wirken. Beinwell ist daher für Deutschland als Heilpflanze nur unter Einschränkungen zugelassen. In Kanada und einigen Staaten der USA dürfen Beinwellprodukte zur inneren Anwendung nicht mehr vermarktet werden.

Weleda bittet in einem Leseranschreiben vor allem Schwangere, Stillende und Kinder diese Zutat NICHT zu verwenden

Weleda hat Abonnenten schriftlich darüber informiert!


Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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