Der Deutsche Bundestag hat heute einen Sicherstellungszuschlag beschlossen, der die Haftpflichtkosten für Hebammen abfedern soll, die wenige Geburten im Jahr betreuen. Die Regelungen treten bereits morgen in Kraft. Ziel ist, die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der freien Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten. Die Kosten für die berufliche Haftpflicht für Hebammen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und bei anhaltend niedriger Vergütung für viele Hebammen nicht mehr bezahlbar. Die Regelungen möchten hier einen Ausgleich schaffen, damit nicht weitere Hebammen bei den ab 1. Juli 2014 anstehenden Prämienerhöhungen den Beruf aufgeben.
„Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, Mütter und Familien. Die Versorgung mit Hebammenhilfe soll deshalb gesichert sein. Wir begrüßen diese Zielsetzung und die schnelle Umsetzung des Gesetzesvorhabens“, bewertet Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. die Neuregelungen. Entscheidend sei nun aber, wie sich die konkrete Umsetzung ausgestaltet. „Wir brauchen schnell ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis,denn in wenigen Wochen steht die erneute Erhöhung der Haftpflichtprämie an“, so Martina Klenk.
Die Verhandlungen der Hebammenverbände mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zum Ausgleich der Haftpflichtprämie sind erst kürzlich gescheitert. Grund war des Angebot des Spitzenverbandes, das keinen Ausgleich für alle betroffenen Hebammen bedeutet hätte. Die heute verabschiedeten Regelungen bieten jetzt eine neue Grundlage für die weiteren Verhandlungen, da bereits für Geburten ab dem 1.7.2014 Zuschläge zur Haftpflichtprämie vereinbart werden sollen. Diese wirken bis zum 30.6.2015, danach tritt der Sicherstellungszuschlag in Kraft. „Die Steigerungen der Haftpflicht können damit für einen Teil der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen kurzfristig abfangen werden“, meint Martina Klenk.
„Weiterhin besteht aber unser Grundproblem: Ab Juli 2016 haben wir keinen Versicherer mehr. Der Sicherstellungszuschlag bietet keine langfristige Lösung der Haftpflichtproblematik“, so Klenk. Der Hebammenverband fordert deshalb weiterhin langfristige Lösungen wie die Einrichtung einer Haftungsobergrenze mit einem öffentlich finanzierten Haftungsfonds. Auch der von Bundesminister Gröhe angedachte Regressverzicht der Kranken- und Pflegeversicherung kann ein Baustein für eine Entlastung dieses Fonds sein und sollte baldmöglichst geprüft werden.
Zur Sicherung der Qualität der Geburtshilfe sollen bis Ende des Jahres Qualitätsanforderungen vereinbart werden – diese Vereinbarungen sind nicht neu, sondern bereits in Verhandlung. In einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem erbringen Hebammen ihre Arbeit in hoher Qualität bei anhaltend geringen Schadensfällen.
Alle Neuregelungen finden sich im Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG).
Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V.
Internet: www.hebammenverband.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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