Noch wenige Tage, dann geht es auf den Straßen wieder bunt zu: Deutschland ist im Fußball-Fieber. Dabei ist für viele Fans der Autoschmuck ein Muss. Die farbenfrohe Deko ist erlaubt, solange sie die Sicht beim Fahren nicht behindert oder andere gefährdet. Aber: „Fähnchen können leicht abreißen und Unfälle verursachen, wenn sie auf die Frontscheibe eines dahinter fahrenden Fahrzeugs oder das Visier eines Motorradfahrers fliegen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, die Befestigung zwischendurch zu überprüfen und die Fähnchen vor Autobahnfahrten besser abzunehmen.
Laut Straßenverkehrsordnung ist Flagge zeigen grundsätzlich erlaubt. Besonders verbreitet sind Fähnchen, die ins Fenster geklemmt werden. Im Stadtverkehr sind sie in der Regel sicher. Bei hoher Geschwindigkeit auf Schnellstraßen und Autobahnen können sie sich aber selbstständig machen und nachfolgende Autofahrer gefährden. Zudem sollten Fans bei sommerlichen Temperaturen daran denken, nicht das Fenster herunterzukurbeln – die Fähnchen können wegfliegen.
Große Flaggen verboten
Anders ist die Situation bei großen Flaggen mit langen Stangen: Sie sind im und am Auto verboten. „Auch im Autokorso bei niedriger Geschwindigkeit ist das Schwenken tabu. Die Fahnen behindern die Sicht, lenken ab und die Fahnenstange kann andere Fans und Verkehrsteilnehmer verletzen“, so R+V-Experte Walter. Autofahrer sind selbst dafür verantwortlich, mögliche Gefahrenquellen abzuschätzen. Der R+V-Experte empfiehlt, beim Kauf von Wimpeln, Flaggen und Co. unbedingt auf gute Qualität zu achten. „Insbesondere bei der Halterung gibt es große Unterschiede. Um Billigware aus dem Ausland sollten Fans besser einen großen Bogen machen.“
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Hände weg vom Innenspiegel: WM-Dekoration im Fahrerbereich ist tabu. Baumelnde Schals oder Wimpel lenken während der Fahrt ab und behindern die Sicht.
Aufkleber, Bespannungen oder Lackverzierungen dürfen das Kennzeichen nicht verdecken.
So genannte „Car-Bikinis“, Flaggen für Autospiegel, müssen den Blinker sowie die Sicht nach hinten freilassen. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, der Sünder muss mit einem Bußgeld rechnen.
Quelle: R+V-Infocenter
Internet: www.ruv.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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