Hebammen Haftpflichtausgleich durch die Krankenkassen geplatzt
Die Vertragsverhandlungen der Hebammenverbände mit dem GKV-Spitzenverband zum Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtprämien sind gescheitert. Damit erhalten die von der Prämienerhöhung zum 1. Juli 2014 betroffenen Hebammen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich. Erneut muss die Schiedsstelle eingeschaltet werden und die dadurch entstehende Zeitverzögerung in Kauf genommen werden. Das Angebot war für die Hebammenverbände nicht akzeptabel. Die Hebammen müssen die 20prozentige Erhöhung der Prämien auf über 5000 Euro damit zunächst komplett selbst ausgleichen.
„Wir verhandeln seit Monaten mit dem GKV-Spitzenverband, aber die Krankenkassen sind nicht bereit, die nachgewiesene Mehrbelastung der geburtshilflich tätigen Hebammen ausreichend auszugleichen“, sagt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. Die Krankenkassen haben ein Angebot vorgelegt, bei dem alle geburtshilflich tätigen Hebammen auf die Aufstockung durch den von der Politik geplanten „Sicherstellungszuschlag“ angewiesen wären. Dieser befindet sich aber noch im Gesetzgebungsverfahren und kann deshalb keine verlässliche Kalkulationsbasis sein. „Hebammen brauchen die versprochene Hilfestellung, die von Bundesgesundheitsminister Gröhe auf den Weg gebracht wird. Dies kann jedoch nicht für alle freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe die Lösung sein. Das Angebot der Krankenkassen ist für die Hebammen inakzeptabel. Freiberufliche Hebammen benötigen den finanziellen Ausgleich der beruflichen Kosten, um ihre Arbeit anbieten zu können“, sagt Katharina Jeschke.
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Betroffen von dem jetzigen Scheitern der Verhandlungen sind alle freiberufliche Hebammen, die in Kliniken, in Geburtshäusern und zuhause Frauen während der Geburt begleiten. Sie betreuen fast ein Viertel aller Geburten in Deutschland. Für sie steigt die aktuelle Haftpflichtprämie zum 1. Juli 2014 auf 5091 Euro. „Nur wenn die Hebammen die Kostensteigerung vorübergehend anderweitig ausgleichen können, werden sie ihren Beruf weiterhin ausüben können“, warnt Katharina Jeschke. „Durch das Schiedstellenverfahren verzögert sich der bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich durch die Krankenkassen unnötig. Jetzt warten nicht nur die Hebammen mit wenigen Geburten auf den Sicherstellungszuschlag, sondern auch alle anderen freiberuflich in der Geburthilfe tätigen Hebammen bleiben eine ungewisse Zeit auf ihren Kosten sitzen.“
Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit rund 18.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.
Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V.
Internet: www.hebammenverband.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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