Im Test: Modeschmuck für Kinder – Blei und Nickel über den Grenzwerten
Kinderschmuckartikel wie Anhänger oder Ohrringe, die Tiere, Herzen oder Blumen darstellen, werden in Modeschmuckgeschäften, Spielzeugläden aber auch in Filialen bekannter Handelsketten angeboten. Sie kosten fast immer nur ein paar Euro und sprechen auf Grund ihrer Aufmachung vor allem Kinder an. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ hat 9 Proben gezogen und vom Umweltbundesamt hinsichtlich Blei und Nickel analysieren lassen. Ergebnis: Bei 3 Produkten wurden die zulässigen Grenzwerte überschritten.
Ergebnisse im Detail:
4 Schmuckstücke (Halskette mit Pferdeanhänger und Halskette mit Converse Schuh jeweils von H&M sowie das Hello Kitty Bettelarmband und das Bettelarmband my little Pony jeweils von Claires Austria) weisen Konzentrationen der Metalle unter einem Zehntel der zulässigen Grenzwerte auf.
Bei 2 weiteren Proben (Ring mit Totenkopf sowie Lippenmotiv und Halskette Monster High jeweils von Toys r us) liegen die Konzentrationen ebenfalls unter dem zulässigen Grenzwerten.
Bei 3 Proben (Handyanhänger Teddy Bigfoot und Bettelarmband jeweils von Toys-r-us sowie die Ohrstecker von H&M) wurden Konzentrationen an Nickel oder Blei über den jeweiligen Grenzwert gemessen. Das Bettelarmband von Toys-r-us überschritt den dem Grenzwert für Blei um das 12,8-fache.
Gesundheitliche Auswirkungen:
Kinder nehmen Schmuck häufig in den Mund, wodurch es zu einer Aufnahme von Blei kommen kann. Blei kann bereits in geringer Konzentration das Nervensystem von Kindern schädigen und sich negativ auf die kindliche Intelligenz auswirken. Laut Europäischer Chemikalienagentur ECHA sind europäische Kinder mit diesem Schwermetall belastet und jede weitere Belastung sollte vermieden werden.
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Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate. Kontakt kann eine allergische Reaktion wie Rötung, Bläschenbildung, Nässen bis hin zu Entzündungen der Haut auslösen. Die Kontaktallergie ist nicht heilbar. Daher ist es wichtig, dass Kinder den Kontakt mit Nickel so weit wie möglich vermeiden.
„Der Handel sollte vor dem Inverkehrbringen von Produkten, vor allem wenn sie für Kinder gedacht sind, Analysen auf gesundheitliche Unbedenklichkeit vom Umweltbundesamt oder einer anderen Prüfstelle einholen“ fordert Dr. Georg Rathwallner.
Quelle:
Konsumentenschutz
Kammer für Arbeiter und Angestellte
für Oberösterreich
www.ooe.konsumentenschutz.at
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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