Wer Kinder hat, weiß: Ein Trampolin gehört inzwischen zur Spielausrüstung im eigenen Garten . Mit der Zahl der Trampoline ist leider die Zahl der Unfälle gestiegen. Grund dafür ist meist das veraltete Sicherheitsnetz, das seine Funktion nach einem bestimmten Zeitraum nur noch teilweise oder gar nicht mehr erfüllt. Das Netz soll verhindern, dass man beim Springen versehentlich vom Sprungtuch hüpft und sich verletzt. „Veraltete und verschlissene Netze müssen unbedingt ersetzt werden“, sagt Rolf Ohlsen, Laborleiter Spielzeug von TÜV Rheinland.
Das Problem besteht darin zu erkennen, wann das Netz eine Gefahr ist. Der Hersteller macht zur Haltbarkeit in der Regel keine Angaben. Das gilt vor allem für ältere Modelle. Fest steht nur: Das Netz altert, insbesondere dann, wenn es das ganze Jahr über draußen der Witterung ausgesetzt ist. Vor allem die UV-Strahlung der Sonne setzt dem Netz zu. „Die UV-Strahlung macht das Material spröde und es zerbröselt. Dadurch kann es schneller reißen und die Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben“, erklärt Rolf Ohlsen. Eine Faustregel, wie viele Sommer ein Netz unbeschadet übersteht, gibt es nicht. Seit Ende 2011 fallen Gartentrampoline unter die Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union und es wird an einer einheitlichen Norm für diese Produkte gearbeitet. Daran ist auch TÜV Rheinland beteiligt. Wird die Norm rechtskräftig, sind Hersteller künftig verpflichtet, Angaben zur Haltbarkeit und zum Austausch des Sicherheitsnetzes zu machen.
Gerade im Frühjahr werden viele Trampoline im Garten aufgebaut. „Spätestens alle zwei Jahre sollte das Netz ausgetauscht werden“, empfiehlt der TÜV Rheinland-Experte. Ist es bereits früher beschädigt, muss es ohnehin ersetzt werden. Der Prüftipp vom Experten lautet: Das Netz sollte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Spätestens dann, wenn es gelingt, mit dem Daumen ein Loch in das Netz zu drücken, ist eine sichere Nutzung des Trampolins nicht mehr gewährleistet. Bis das neue Netz angebracht ist, müssen die Kinder mit anderen Spielsachen vorliebnehmen.
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Quelle:
TÜV Rheinland AG
Internet: www.de.tuv.com
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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