Rückrufe Spielzeug

Verbotene Weichmacher in verschiedenen Puppen von Happy Toys

In diesen Spielzeugpuppen der Marke Happy Toys steckt der für Spielzeug nicht zugelassene Weichmacher DEHP in hohen Konzentrationen.

Die Puppen sollten unbedingt aus Kinderzimmern entfernt werden, denn Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. 

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. 

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 14 vom 11.04.2014

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldungen im Original
Rapex Nummer: 21 A12/0533/14
22 A12/0534/14
23 A12/0535/14
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China 
Kategorie: Spielzeug 
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Spielzeug / Spiele
Produkt: Kunststoff Puppen
Marke: Happy Toys 
Name: Beauty Fashion Star
Beauty – My Magic World
Beauty and the Fashion Party
Beschreibung: Verschiedene Kunststoff Puppen in Blisterverpackung
Typ / Artikel-Nr.: Art.-No. HP1012902 No. YS1107
Art.-No. HP1028234 No. YS1209
Art.-No. HP1027118 No. YS1207
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4250758102334
4250758102259
4250758102273
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht chemische Gefahr, da der Kunststoff der Puppen den verbotenen Weichmacher DEHP 
31.5% des Gewichts
30.9% des Gewichts
bis zu 30% des Gewichts
enthalten
  Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. 
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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