Verbotene Weichmacher in verschiedenen Puppen von Happy Toys
In diesen Spielzeugpuppen der Marke Happy Toys steckt der für Spielzeug nicht zugelassene Weichmacher DEHP in hohen Konzentrationen.
Die Puppen sollten unbedingt aus Kinderzimmern entfernt werden, denn Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.
Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden
Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 14 vom 11.04.2014
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldungen im Original | |
Rapex Nummer: | 21 A12/0533/14 22 A12/0534/14 23 A12/0535/14 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Spielzeug |
OECD Portal Kategorie: | 86000000 – Spielzeug / Spiele |
Produkt: | Kunststoff Puppen |
Marke: | Happy Toys |
Name: | Beauty Fashion Star Beauty – My Magic World Beauty and the Fashion Party |
Beschreibung: | Verschiedene Kunststoff Puppen in Blisterverpackung |
Typ / Artikel-Nr.: | Art.-No. HP1012902 No. YS1107 Art.-No. HP1028234 No. YS1209 Art.-No. HP1027118 No. YS1207 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | 4250758102334 4250758102259 4250758102273 |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Weichmacher |
Es besteht chemische Gefahr, da der Kunststoff der Puppen den verbotenen Weichmacher DEHP 31.5% des Gewichts 30.9% des Gewichts bis zu 30% des Gewichts enthalten |
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Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | unbekannt |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
RAPEX Lizenzvereinbarung
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014
- Lizenznummer: LP-028-DE
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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