Winter ade: Osterfeuer haben eine lange Tradition, unterliegen wegen des Brandschutzes aber auch strengen Regelungen. „Gartenbesitzer dürfen nicht einfach ein Feuer entzünden und bei der Gelegenheit gleich noch ihren frischen Baumschnitt entsorgen“, warnt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. „In der Regel ist eine Genehmigung notwendig. Die bekommen Privatleute aber oft gar nicht.“ Wer trotzdem Feuer macht, muss damit rechnen, dass die Feuerwehr anrückt – und die Kosten dafür tragen.
Ob Privatpersonen eine Genehmigung brauchen oder gar kein Osterfeuer veranstalten dürfen, ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Deshalb sollten Gartenbesitzer im Vorfeld bei der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt nachfragen. „Die meisten Städte und Gemeinden erlauben Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie tatsächlich der Brauchtumspflege dienen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ausrichtet“, so R+V-Experte Brüning.
Wer ein Osterfeuer entzündet, muss zudem strenge Auflagen zum Brand- und Umweltschutz einhalten. „Die Feuer müssen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und Straßen haben, bei Wäldern und Autobahnen sind dies bis zu 100 Meter“, erklärt Brüning. Im oder am Wald ist Feuer grundsätzlich verboten. Außerdem gehören weder Abfälle noch Sperrmüll, Bauholz und frischer Baumschnitt in die Flammen.
Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden – in einzelnen Bundesländern drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Quelle: R+V-Infocenter
Internet: http://www.ruv.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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