Gesetzliche Krankenkassen: Einige Kassen zahlen künstliche Befruchtung komplett

krankenversicherungkrankenversicherungVor einer künstlichen Befruchtung kann ein Kassenwechsel sinnvoll sein. Einige Kassen zahlen, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, tausende Euro mehr als andere. Bergische KK, IKK classic, IKK Gesund Plus und Knappschaft übernehmen bei Ehepaaren die Kosten des von ihnen genehmigten Behandlungsplans sogar komplett ohne Einschränkung, so die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe von Finanztest.

Zwischen 200 und 3400 Euro liegt der Preis für eine künstliche Befruchtung. Manchmal wird es sogar noch teurer – je nach Methode – und selten reicht eine einzelne Behandlung aus. Für Ehepaare übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent der genehmigten Kosten. Der Eigenanteil, den Ehepaare zahlen müssen, ist trotzdem noch sehr hoch. Je nach Methode und Erfolg der Behandlung kommen mehrere tausend Euro zusammen. Viel Geld – ein Kassenwechsel kann sich lohnen, denn 32 Krankenkassen bieten mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent an. Einige Kassen verlangen für diese Extraleistung, dass beide Ehepartner bei ihr versichert sind. Dazu zählen IKK Gesund Plus und Knappschaft.

Für unverheiratete Paare übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten generell nicht. Einzige Ausnahme ist die BKK Scheufelen, sie übernimmt als Extraleistung die Kosten auch für Paare ohne Trauschein.

ANZEIGE – Der ausführliche Test Gesetzliche Krankenkassen – Kostenübernahme Künstliche Befruchtung erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 19.03.2014 am Kiosk) und ist auch online unter www.test.de/krankenkassen abrufbar.

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Quelle:
Stiftung Warentest
www.test.de

Bild: CleanKids

mzt

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