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So ein Käse: Laktosefrei-Werbung im Internet!

Verbraucherzentrale Hessen fordert zum Weltverbrauchertag klare Lebensmittelkennzeichnung in Onlineshops

Der diesjährige Weltverbrauchertag am 15.3.2014 setzt den Schwerpunkt auf Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Doch daran mangelt es auch beim Online-Einkauf von Lebensmitteln. So gibt es bisher kaum Kennzeichnungsvorschriften und der Internet-Shopper erfährt meist nichts über die Zutaten. Werden jedoch freiwillige Produktinformationen gegeben, müssen diese auch wahr sein und dürfen keine Selbstverständlichkeiten bewerben. Die Verbraucherzentrale Hessen hat daher die Laktosefrei-Auslobung bei Hart- und Schnittkäse in Internet-Shops überprüft. Klare, nachvollziehbare Verbraucherinformationen für Kunden mit Laktoseunverträglichkeit sind bei fast 90 Prozent der Anbieter Fehlanzeige, so das Fazit des Onlinechecks. „Der Gesetzgeber muss für eine klare Kennzeichnung laktosefreier Lebensmittel sorgen“, fordert Andrea Schauff, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat im Februar bei 22 Online-Shops, die überwiegend Käse anbieten, die Praktiken der Laktose-Kennzeichnung bei Hart- und Schnittkäse überprüft. „Das Ergebnis ist mangelhaft. Nur jeder siebte Käseshop (3) informiert verbraucherfreundlich und korrekt über den Laktosegehalt seiner Produkte“, kritisiert Schauff. Nur hier erfahren die Kunden, dass während der Käsereifung Laktose abgebaut wird, Schnitt- und Hartkäse dadurch von Natur aus praktisch laktosefrei sind und von Menschen mit Laktoseintoleranz gut vertragen werden. Fünfzig Prozent der Anbieter (11) verwirren statt zu informieren: Hier bleibt im Dunkeln, warum ein Teil des Hart- und Schnittkäse-Sortiments mit „laktosefrei“ geadelt wird, ein anderer Teil dagegen nicht. Darunter werben zwei Anbieter mit Selbstverständlichkeiten: Produkte wie Bauchspeck und Rohschinken, in denen von Natur aus kein Milchzucker zu erwarten ist, werden als „laktosefrei“ gelabelt. Über ein Drittel der Onlineverkäufer (8) verzichten komplett auf Erläuterungen zum Thema oder einen Hinweis wie „von Natur aus laktosefrei“ am Produkt. Sie verpassen damit die Chance, ihre Kunden korrekt und verbraucherfreundlich zu informieren.

Der Wirrwar bei der Laktosefrei-Werbung kann auch zusätzlich zur Ebbe im Geldbeutel führen, das zeigen verschiedene Untersuchungen der Verbraucherzentralen: Häufig werden Produkte als „laktosefrei“ beworben, obwohl sie natürlicherweise kein Milchzucker enthalten. Die vermeintlichen Spezialprodukte sind dann oftmals erheblich teurer als vergleichbare Produkte ohne Werbezusatz.

„Ob im Supermarkt oder Onlineshop: Eine klare, nachvollziehbare Kennzeichnung und Verbraucherinformation ist für Betroffene wichtig“, so Schauff. „Der Gesetzgeber muss die Angabe „laktosefrei“ rechtlich definieren und Bedingungen für deren Verwendung festlegen.“ Bei entsprechenden Käsesorten muss ein Hinweis wie „Von Natur aus laktosefrei“ aufklären. Auf laktosehaltigen Lebensmitteln sollte die Angabe des Milchzuckergehalts verpflichtend sein.

Übersicht Marktcheck im Internet:
Laktosefrei-Werbung Käse (PDF, 58.0 KB)

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Internet: http://www.verbraucher.de/ 

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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