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„Kinder müssen an die frische Luft, draußen toben und spielen, aber ihre Haut muss durch Kleidung und die freien Hautflächen (Kopf, Gesicht, Ohrmuscheln, Hände, Arme, Beine) mittels Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 25 geschützt werden“, so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ.
Säuglinge dürfen grundsätzlich keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird. Je nach Alter und Hautempfindlichkeit des Kindes sind ein bis zwei Stunden die Höchstgrenze. Die Augen von Kindern bedürfen eines Schutzes durch geeignete Kindersonnenbrillen, Kopf und Nackenpartie sollten bei Kleinkindern durch entsprechende Sonnenhütchen geschützt werden.
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Quelle:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
http://www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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