Kindersicherheit

Vorsicht Verbrennungen bei Kindern: Bügeleisen, Glätteeisen und heiße Getränke sind häufig schuld

Laut einer Veröffentlichung in den Archives of Disease in Childhood verursachen Glätteeisen, Bügeleisen, Herdplatten und Becher mit heißen Getränken häufig Verbrennungen bzw. Verbrühungen bei Kleinkindern. Besonders gefährdet sind demnach Einjährige. Babys und kleine Kinder verbrennen oder verbrühen sich noch leichter als Erwachsene, da ihre Haut empfindlicher und dünner ist.

 

Die Kinderhaut ist durchlässiger, da sie weniger Bindegewebsfasern enthält. Die oberste Hautschicht, die Epidermis, ist weniger mit der unteren Gewebeschicht verbunden. Das Unterhautfettgewebe kann schneller zerstört werden. Die Forscher untersuchten die Verbrennungs- und Verbrühungsfälle bei über 1.200 Kindern bei neun verschiedenen Zentren in Großbritannien. Es zeigte sich, dass sich heiße Gegenstände, wie Bügeleisen oder Glätteeisen, die zu der Verletzung führten, meist in der Reichweite von kleinen Kindern befanden. Bei heißen Getränken waren die Kinder in der Regel so nahe, dass sie die Tasse oder den Becher auf dem Tisch oder der Arbeitsplatte umschmeißen konnten, so dass sich die Flüssigkeit über sie ergoss.

Das Risiko steigt drastisch an, wenn die Kinder ungefähr neun Monate alt sind und sie beginnen, sich selbständig weiterzubewegen. Sie können aufgrund ihrer Größe gerade so einen Tisch oder eine Arbeitsfläche erreichen.

Tipps für Eltern:

  • Das Badewasser immer kontrollieren (z.B. mit dem Handgelenk).
  • Vorsichtiger Umgang mit der Mikrowelle: Sie erhitzt ungleichmäßig und kann sehr heiße Stellen erzeugen (Alternative: Fläschchen im Wasserbad aufwärmen).
  • Elektrische Geräte gehören außerhalb der Reichweite von Kindern, auch zum Abkühlen (wie z.B. Bügeleisen, Glätteeisen).
  • Keine Tischdecken benutzen (an denen das Kind ziehen kann) und heiße Getränke kindersicher abstellen.

Quelle: Medical Daily,Archives of Disease in Childhood

Weitere Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle zu vermeiden:
„Merkblätter Kinderunfälle“ (kostenloser Download) 

Die „Merkblätter Kinderunfälle“ sind eine Initiative u.a. vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie von vdek, AOK, BKK, IKK, Knapp

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Quelle:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
http://www.kinderaerzte-im-netz.de

Erste Hilfe, Kühlung

Kleinflächige Verbrennungen sollten unmittelbar nach Entfernen der Hitzequelle für 2 Minuten gekühlt werden, um die Schmerzen des Betroffenen zu lindern und ein Ausbreiten des betroffenen Areals durch heiße Gewebeteile zu vermeiden. Zur Kühlung kleinflächiger Verbrennungen verwendet man kühles(≈20 °C), nicht jedoch kaltes Leitungswasser. Das Kühlen mit Eis birgt das Risiko, Erfrierungen zu verursachen und sollte vermieden werden. Auch sollte man nur keimarmes Wasser (ideal: Leitungswasser) verwenden, um Infektionen vorzubeugen. Liegt die Verbrennung im Gesicht vor, sollte das Kühlen mit feuchten Tüchern erfolgen. Beim Kühlen ist stets auf das Befinden der betroffenen Person Rücksicht zu nehmen. Bei einer Kühlung von großflächigen Verbrennungen würde der Körper zu viel Wärme verlieren, was prognostisch sehr ungünstig ist. Die Studienlage zum Thema Kühlung ist sehr vage, es gibt kaum kontrollierte Studien, die einen positiven Effekt nachgewiesen haben. Einzige gesicherte positive Folge von Kühlung ist ein analgetischer (schmerzlindernder) Effekt, der das Kühlen bei kleinflächigen Verbrennungen sinnvoll erscheinen lässt.

Verbrannte Kleidung oder sonstige auf der Haut eingebrannte Gegenstände werden in Fachkliniken entfernt und bleiben bis dahin am Betroffenen.

Sollte der Betroffene bewusstlos werden, gelten die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe (Stabile Seitenlage, Wiederbelebung). Die Brandwunde sollte nach dem Kühlen mit einer sterilen, wenn möglich nicht flusenden Wundauflage (im Idealfall einer metallinen Wundauflage) abgedeckt und dem Arzt vorgestellt werden. Auf die Brandwunde dürfen weder Öl noch Mehl oder andere Hausmittel aufgebracht werden. Spezielle Gel- oder Salbenversorgungen sind nur von Ärzten aufzutragen und sind nicht Bestandteil der Ersten Hilfe bei Verbrennungen.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel „Verbrennung“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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