Verbraucher

Bundesgerichtshof: Hipp Gesundheitshinweis auf Babynahrung unzulässig

Der Babynahrungshersteller Hipp darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht mehr mit dem Slogan „Praebiotik + Probiotik – Mit natürlichen Milchsäurekulturen zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ auf seinen Milchpulver-Packungen werben.

Der Bundesgerichtshof hat (Aktenzeichen: I ZR 178/12) entschieden, dass die Verwendung der Begriffe „Praebiotik“ und „Probiotik“ in Zusammenhang mit einer positiven Nutzenaussage für den Darm nicht zulässig ist

Geklagt hatte ebenfalls ein Babynahrungshersteller – Milupa sah in der Aussage einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung der EU

Quelle: Süddeutsche.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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