Der Bundesgerichtshof hat (Aktenzeichen: I ZR 178/12) entschieden, dass die Verwendung der Begriffe „Praebiotik“ und „Probiotik“ in Zusammenhang mit einer positiven Nutzenaussage für den Darm nicht zulässig ist
Geklagt hatte ebenfalls ein Babynahrungshersteller – Milupa sah in der Aussage einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung der EU
Quelle: Süddeutsche.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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