Bundesgerichtshof: Hipp Gesundheitshinweis auf Babynahrung unzulässig
Der Babynahrungshersteller Hipp darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht mehr mit dem Slogan „Praebiotik + Probiotik – Mit natürlichen Milchsäurekulturen zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ auf seinen Milchpulver-Packungen werben.
Der Bundesgerichtshof hat (Aktenzeichen: I ZR 178/12) entschieden, dass die Verwendung der Begriffe „Praebiotik“ und „Probiotik“ in Zusammenhang mit einer positiven Nutzenaussage für den Darm nicht zulässig ist
Geklagt hatte ebenfalls ein Babynahrungshersteller – Milupa sah in der Aussage einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung der EU
Quelle: Süddeutsche.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
[posts-by-tag tags = „recht“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]