Verbraucher

Potenzielle Gesundheitsrisiken: EU schreibt Warnhinweis für Unilevers Becel pro.activ vor

Berlin, 14. Februar 2014. Die Europäische Union verpflichtet Unilever zu einem neuen Warnhinweis auf der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ. Von morgen an (15. Februar) schreibt die Verordnung 718/2013 Herstellern vor, Menschen ohne Cholesterinprobleme ausdrücklich vor dem Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen abzuraten.

Damit trägt die EU den Hinweisen auf mögliche Gesundheitsrisiken Rechnung. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte, dass die EU nur einen unauffälligen, kleingedruckten Hinweis vorgebe, aber den freien Verkauf potenziell riskanter Lebensmittel weiterhin zulasse.

Da Produkte wie Becel pro.activ neben herkömmlicher Margarine im Supermarktregal liegen, werden sie auch von zahlreichen Verbrauchern konsumiert, die ihren Cholesterinspiegel noch nicht einmal kennen und damit Selbstmedikation ohne ärztlichen Befund betreiben. Dabei ist Becel pro.activ mit Pflanzensterinen ein hochkonzentrierter und umstrittener Wirkstoff zugesetzt. Sogar Kinder doktern damit ohne Not unkontrolliert an ihren Blutwerten herum. Die EU-Verordnung verpflichtet Unilever nun zu dem Warnhinweis, dass Becel pro.activ „nicht für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen“.

„Unilever kann die Sicherheit von Becel pro.activ nicht belegen. Die dafür dringend erforderlichen, aber teuren Langzeitstudien hat der Konzern bis heute nicht durchgeführt“, erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. „Wenn ein Lebensmittel nicht zweifelsfrei sicher ist, darf nicht nur in einer Fußnote vor dem Verzehr gewarnt werden – es muss vom Markt genommen werden.“ foodwatch fordert, Produkte mit medizinischer Wirkung und möglichen Risiken wie Medikamente zu behandeln und eine klinische Erprobung vorzuschreiben. Quasi-Medikamente sollen nicht einfach frei verkäuflich im Supermarkt angeboten werden dürfen.

Pflanzensterine, wie sie Unilever der Margarine Becel pro.activ zusetzt, können erwiesenermaßen den Cholesterinspiegel senken. Studien haben jedoch den Verdacht genährt, dass sie selbst Ablagerungen in den Gefäßen und dadurch Herzkrankheiten verursachen könnten. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt daher, dass der Verzehr durch gesunde Menschen ohne Cholesterinproblem „ausdrücklich vermieden“ werden sollte. Auch der gesundheitliche Nutzen ist nicht belegt, denn nicht zwangsläufig führt eine Veränderung der Blutwerte (niedrigerer Cholesterinspiegel) auch zu weniger Herzkrankheiten.

Dem Unilever-Konzern wirft die Verbraucherorganisation vor, Zweifel am gesundheitlichen Nutzen sowie Hinweise auf mögliche Risiken zu verschleiern. Unter Berufung auf einen Wissenschaftler hatte das Unternehmen 2011 behauptet: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr von mit Pflanzensterine angereicherten Produkten mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“ Gegen die Verbreitung dieser Aussage geht foodwatch gerichtlich vor, da sie nach Auffassung der Verbraucherorganisation nicht nur grob irreführend ist, sondern auch eine justiziable unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. In erster Instanz wies das Landgericht Hamburg die Klage ab, ohne jedoch den Wahrheitsgehalt der Aussage zu bewerten – die Richter werteten sie als bloße Meinungsäußerung, die unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden dürfe. foodwatch hat gegen diese Entscheidung Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Mit einem Verhandlungstermin wird noch in der ersten Jahreshälfte 2014 gerechnet.

Link:
– E-Mail-Aktion für einen Verkaufsstopp von Becel pro.activ: www.abgespeist.de/becel_proactiv

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

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