Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential.
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Verbraucherinformation
Die beanstandeten Schuhe wurden über street shoes Filialen verkauft. Das Unternehmen hatte die betroffenen Schuhe bereits im November 2013 – sofort nach Kenntnis der Belastung mit Chrom VI aus dem Verkauf genommen!
Verbraucherinnen können bereits gekaufte Schuhe selbstverständlich gegen Kaufpreiserstattung in jeder Filiale zurückgeben. Ohne Kassenbon oder anderen Kaufnachweis kann möglicherweise nur der reduzierte Kaufpreis erstattet werden.
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Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.
Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar. Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen.
Viele weitere Schuhe ebenfalls mit Chrom VI Belastung >>
[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Die betroffenen Modelle sollten NICHT weiter getragen werden![/wpfmb]
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 1 A12/0121/14 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | Kambodscha |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
OECD Portal Kategorie: | 63000000 – Footwear |
Produkt: | Damenschuhe |
Marke: | street shoes |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | Damenschuhe mit beigefarbenem Futter und Decksohe, Größe 37 |
Typ / Artikel-Nr.: | 03-88813-0974 |
Batchnummer: | 412-283.9 3 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Chrom VI |
Es besteht ein chemisches Risiko, da bis zu 30,9 mg/kg Chrom VI im Leder der Innensohle enthalten ist | |
Art des Rückrufs / der Warnung: |
Freiwillige Maßnahmen: Vernichtung der Restbestände |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | unbekannt |
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:
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