Berlin, 22. Januar 2014. Die Bundesregierung sieht „keine Veranlassung“ für eine klare Kennzeichnung tierischer Bestandteile in Lebensmitteln. Das geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft an den Bundesrat hervor (Bundesrats-Drucksache 5/14).
Darin argumentiert die Bundesregierung jedoch mit Falschaussagen gegenüber der Länderkammer, wie die Verbraucherorganisation foodwatch heute kritisierte. Die Bundesregierung schreibt, Verbraucher hätten „bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit, sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren.“
Genau dies ist falsch, denn auf der Zutatenliste muss in vielen Fällen gerade nicht angegeben werden, ob Tierprodukte oder Tierbestandteile enthalten sind:
Auch der Einsatz von technischen Hilfsstoffen tierischen Ursprungs in der Produktion – zum Beispiel Auszüge aus Schweineborsten als Mehlbehandlungsmittel (L-Cystein) – muss nicht deklariert werden. Wer Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs meiden möchte, kann das, anders als die Bundesregierung behauptet, weder anhand der Verkehrsbezeichnung noch anhand der Zutatenliste tun. Eine foodwatch-E-Mail-Aktion an die Bundesregierung für eine bessere Kennzeichnung haben unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere bislang rund 85.000 Bürger unterzeichnet.
„Das ist wirklich ein starkes Stück: Statt die von vielen Verbrauchern gewünschte Transparenz zu schaffen, täuscht ein Verfassungsorgan das andere und stellt die geltende Rechtslage falsch dar. Wer so dreist das Problem der versteckten tierischen Bestandteile leugnet, hat weder Respekt vor den Wünschen abertausender Verbraucher noch vor dem Verfassungsorgan Bundesrat“, erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. Er forderte, nicht nur die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ endlich gesetzlich zu definieren, sondern auch eine verpflichtende Kennzeichnung aller Inhalts- und Hilfsstoffe tierischen Ursprungs einzuführen. „Begriffsdefinitionen sind überfällig, aber sie allein schützen nicht vor Irreführung. Nur wenn alle Zutaten, Zusätze und Hilfsstoffe tierischen Ursprungs angegeben werden müssen, hat jeder Verbraucher die Hoheit über seine eigenen Kaufentscheidungen.“
Hintergrund:
In einer Initiative hatte der Bundesrat die Bundesregierung am 20. September 2013 aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einzusetzen. Da allgemein erwartet wird, dass sich die Kommission dieses Themas in den nächsten Monaten nicht annehmen wird, forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, Möglichkeiten für eine nationale Regelung zu prüfen und die EU-Kommission zu einer zeitnahen EU-weiten Regelung zu drängen. Beides lehnt das Bundesernährungsministerium in seiner Stellungnahme ab.
Nach Verbraucherprotest: Verbraucherprotest erfolgreich: |
Link: E-Mail-Aktion für eine Kennzeichnung versteckter Tiere:
Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de
[posts-by-tag tags = „kennzeichnung“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]
Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…
An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…
Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…
Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…
Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…
Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…