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Rapex: Krebserregende Substanzen im "Lela Lässig Rehkitz"

Nachdem ÖKO-TEST bereits im November das Lela Lässig Rehkitz aus dem Hause Lässig – übrigens wie Sophie die Giraffe ebenfalls aus Naturkautschuk –  näher unter die Lupe genommen hatte folgt nun die Meldung auf europäischer Ebene.

Lässig selbst sagte (wie so viele Unternehmen)  zu Lela, sie ist frei von Azo-Farbstoffen, frei von Nitrosaminen und PAKs (polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe)

Das ÖKO TEST Ergebnis sah damals ganz anders aus: Laut Öko Test wurden Nitrosamine gefunden die schon in kleinsten Mengen krebsauslösend sind. Außerdem wurden auch noch stark erhöhte Gehalte an krebsverdächtigen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK’s) nachgewiesen. Von ÖKO-TEST  gab es dafür nur ein “ungenügend“.

ÖKO TEST:
Schadstoffe – Nur ein “ungenügend” für Lela Lässig Rehkitz

[wpfmb type=’info‘ theme=1] Lässig nimmt die Lela natürlich zurück!
Wie uns das Unternehmen mitteilte, können Besitzer die kleine Lela selbstverständlich gegen volle Kaufpreis- und Portokostenerstattung an Lässig einschicken. Bitte geben Sie hierzu in einem beiliegenden Schreiben unbedingt ihre Anschrift und Bankverbindungsdaten an

Lässig – Anschrift und Kontakt >> [/wpfmb]

[btn size=“size-l“ link=“https://www.cleankids.de/2014/06/26/unsere-produktrueckrufe-jetzt-auch-als-app-fuer-iphone-verfuegbar/48169″ color=“red“]Rückrufe als APP[/btn]

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 02 vom 17.01.2014

[dhr]

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldung im Original
Rapex Nummer: 30 A12/0031/14 
Meldendes Land: Deutschland 
Herkunftsland: China 
Kategorie: Spielzeug 
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Spielzeug / Spiele
Produkt: unbekannt
Marke: Lässig 
Name: Lela 
Beschreibung: Spielzeug in Form von einem Reh aus weichem, weißen, elastischen Material. Der Kopf ist schwarz, weiß und rot, die Ohren sind rosa und die Rückseite hat hellbraune Flecken. Das Spielzeug ist ca. 15 cm in der Höhe mit einer Körperlänge von ca. 8 cm. Es wird in einem Karton geliefert. 
Typ / Artikel-Nr.: Art. No: LLELA001 
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4042183322780 
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es Substanzen enthält, die N-Nitrosamine (Messwert des nitrosierbare Stoffe: 2,25 mg / kg) bilden können. 
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften 

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

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