Verbraucher

Prost! Erste Bußgelder im Kartellverfahren gegen Bierbrauer verhängt

Bonn, 13. Januar 2014: Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Mio. € gegen die Unternehmen Bitburger Braugruppe GmbH (Bitburger), Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (Krombacher), C. & A. Veltins GmbH & Co. KG (Veltins), Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG (Warsteiner) und Privat-Brauerei Ernst Barre GmbH (Barre) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt.

Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev), gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wird. Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.“

In gemeinsamen Treffen und bilateralen Kontakten erreichten zunächst die überregional tätigen Brauereien eine Vereinbarung über eine Preiserhöhung, über die betroffenen Gebinde (Fass- und/oder Flaschenbier) und über ihre Größenordnung. Anschließend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (AB InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien (u.a. Barre) auf Sitzungen des regionalen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab.

Im Laufe des Verfahrens haben neben AB InBev auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Darüber hinaus konnte mit allen fünf heute bebußten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden. Beides – Kooperation und Settlement – wurde für die jeweiligen Unternehmen bußgeldmindernd berücksichtigt.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Quelle: Bundeskartellamt
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/

Recent Posts

Ratgeber Familienküche der Verbraucherzentrale

Herd der Entspannung – auch wenn Kinder mitrühren Im hektischen Alltag auch noch gemeinsam mit…

5 Stunden ago

Rückruf: Metallischer Fremdkörper in Proteinpulver Whey Schoko von Decathlon

Decathlon informiert über den Rückruf des Proteinpulver Whey Schoko 30g wenn dieses zwischen dem 7.…

5 Stunden ago

Rückruf: Schimmel – Pumpkin Organics ruft Baby Bio Haferriegel zurück

Pumpkin Organics GmbH informiert über den Rückruf des Bio Baby Haferriegel Karotte Orange mit dem…

19 Stunden ago

Rückruf: Carqon ruft Lastenräder wegen Bruchgefahr zurück

Carqon informiert über den Rückruf von Carqon Lastenrädern der Modelle Classic, Cruise und Flatbed mit einem…

22 Stunden ago

Familienurlaub in Österreich

Mit der ganzen Familie einen abwechslungsreichen Urlaub verbringen, das geht nicht nur am Strand oder…

23 Stunden ago

So gestalten Sie einen kinderfreundlichen Garten

Das Spielen und Toben im Garten ist für Kinder eine unverzichtbare Beschäftigung. Im Hochsommer kann…

1 Tag ago