Gemäß der EU- Health-Claims- Verordnung ist seit Jahresbeginn eine gesundheitsbezogene Werbeaussage zu Fruchtzucker (Fructose) erlaubt.
„Der Verzehr von Lebensmitteln, die Fructose enthalten, führt zu einem geringeren Glucoseanstieg im Blut im Vergleich zu Lebensmitteln, die Saccharose oder Glucose enthalten“, so darf es heißen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verurteilt dies aufs Schärfste.
Diese Aussage richtet laut Auffassung der Verbraucherzentrale den Blick einseitig auf den einzigen Vorteil dieses Zuckers und blendet erwiesene Nachteile völlig aus.
Zumal mit dieser Aussage keineswegs natürliche Lebensmittel wie Obst oder Gemüse beworben werden, sondern Produkte, denen dieser Zucker in einer bestimmten Menge zugesetzt wird.
Denn weiter heißt es in der Verordnung:
„Damit die Angabe zulässig ist, sollte in zuckergesüßten Lebensmitteln oder Getränken Glucose und/oder Saccharose durch Fructose ersetzt werden, so dass die Verringerung des Glucose- und/oder Saccharosegehalts in diesen Lebensmitteln oder Getränken mindestens 30 % beträgt.“
Damit wird der Zusatz von Fructose – meist gewonnen aus billigem Maissirup – in Getränken und Lebensmitteln gefördert. Gesundheitliche Nachteile sind zu befürchten. Unverträglichkeitsreaktionen bei hoher Fruchtzuckeraufnahme nehmen zu, Blähungen und Durchfall sind die Folge. Die Harnsäurebildung und damit das Risiko einer Gichterkrankung kann steigen. Vor allem aber kann Fructose negative Auswirkungen auf Blutfettwerte, Leberverfettung und Gewichtszunahme haben.
Der Zweck dieser Verordnung, Verbraucher vor unsinnigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu schützen, wird zunehmend in das Gegenteil verkehrt. Fruchtzucker ist gut, solange wir ihn im natürlichen Verbund aus Früchten oder Gemüse aufnehmen, dann ist eine Überversorgung nahezu ausgeschlossen. Der weit verbreitete Zusatz von Fruchtzucker in Süßwaren, Getränken und Fertigprodukten ist aus vielerlei gesundheitlichen Gründen nicht zu befürworten. Gerade dies wird durch die nun erlaubte Werbeaussage gefördert, so die Befürchtung der Verbraucherzentrale.
Vor dem Hintergrund, dass von fast fünftausend von der Industrie beantragten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen bisher nur knapp 5% erlaubt sind, ist für die Verbraucherzentrale völlig unverständlich, wie ausgerechnet diese Aussage eine Zulassung erreicht hat.
Verbraucherinnen und Verbrauchern wird geraten, sich nicht von dieser gesund klingenden Werbeaussage verführen zu lassen, das gilt vor allem auch für Diabetiker.
Weitere Informationen hier.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Internet: http://www.vzsh.de
Deutsche Gesetzeslage
§ 12 der Verordnung über diätetische Lebensmittel (sogenannte Diätverordnung) regelte einst die Zusammensetzung von speziellen Produkten für Diabetiker. Seit dem 1. Oktober 2010 ist dieser Artikel gestrichen, da der Forschungsstand zu Diabetikerdiäten und Zuckerersatzstoffen zeigt, dass diese Patienten keine derartigen Produkte benötigen, und dass ein erhöhter Fructosekonsum sogar schädliche Einflüsse auf die Gesundheit haben kann. Fruktose ist die gesetzlich geschützte Bezeichnung einer Zuckerart.
Dieser Artikelauszug basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Fructose aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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