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Richtigstellung: Mützen mit Tierfell von Tom Tailor und Drogerie Müller

Stellungnahme der Müller Unternehmensgruppe zum Ergebnis der Laboruntersuchungen von Echtpelz zu einem von Müller im Handel angebotenen Produkt

Die Fellverzierung der Strickmütze, die aus Echtpelz gefertigt wurde, stammt – entgegen der Verlautbarung der Tierschutzorganisation Animals‘ Liberty – nicht von einer Hauskatze. Dies haben unabhängige Testverfahren ergeben.

Die Unternehmensgruppe Müller beauftragte anerkannte externe Labore und Experten mit der Untersuchung dieser Fellapplikation.

Die Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Martin Möller (Direktor des Deutschen Wollforschungsinstituts / Inhaber des Lehrstuhls für Textilchemie und Makromolekulare Chemie der RWTH Aachen) sowie vom Forschungsinstitut für Leder und Kunststoffbahnen GmbH (FILK) beruhen auf einem Abgleich der Haarstruktur mit aufwändigen elektronenmikroskopischen Methoden, die auch feinste charakteristische Strukturunterschiede der Tierhaare sichtbar machen. Beide Untersuchungen belegen eindeutig die Übereinstimmung der Haarstruktur mit der von Kaninchen. Beim Kaninchen handelt es sich um eine Tierart, die nicht unter das EU-Handelsverbot fällt.

Das Unternehmen Impetus Bioscience untersuchte darüber hinaus mittels eines molekularbiologischen Verfahrens eine Probe auf DNA-Bestandteile, die für Katze typisch sind, und kam zu dem Ergebnis, dass aus dem Material keine Katzen-DNA isoliert werden konnte. Bei der Probe handelte es sich demzufolge nicht um Katzenfell.

Alle voneinander unabhängig durchgeführten Testverfahren kommen somit zu einem identischen Ergebnis: Die Strickmütze wurde nicht mit Katzenfell verziert.

Die entsprechenden Gutachten sind unter folgenden Links hinterlegt.
Gutachten Deutsches Wollforschungsinstitut
Gutachten FILK
Gutachten Impetus Bioscience

Darüber hinaus hat die Müller Unternehmensgruppe zu keinem Zeitpunkt bewusst die Echtpelz-Applikation verschwiegen.

Müller hatte eine Strickmütze aus dem „Oberstoff 100 Prozent Polyester“ und einer zusätzlichen Applikation aus Kaninchenfell von einem deutschen Textillieferanten erhalten und in den Handel gebracht. Diese Kopfbekleidung wurde im hauseigenen Kundenmagazin Body&Soul in der Formulierung „mit Echtpelz“ nachweislich beworben und mit einem Produktfoto abgebildet. Das kostenfreie Magazin verteilte Müller bundesweit zwischen dem 30. Oktober und dem 30. Dezember des vergangenen Jahres in seinen Filialen. Die Gesamtauflage des Magazins betrug 560 000 Exemplare. Das Magazin wurde im gleichen Zeitraum auch auf der Internetseite von Müller publiziert.

Der entsprechende Artikel ist unter folgendem Link hinterlegt.
Body&Soul – Ausgabe 6/2013 – Seite 47

Der Textillieferant hatte entgegen der Bestellanweisung die Ware nur mit dem Begriff „Oberstoff 100 Prozent Polyester“ ausgezeichnet. Der Zusatz „mit Echtpelz-Applikation“ fehlte. Dieses war ein Einzelfall. Nach Kenntnisnahme der fehlenden Ergänzung hat Müller am 19. Dezember 2013 die Mützen umgehend aus dem Handel genommen. Jeder Kunde konnte auf Wunsch die Mütze zurückgeben. Zu keinem Zeitpunkt stand nachweislich auf dem Etikett an der Strickmütze die Formulierung „100 Prozent Kunstfell“ oder „Kunstfell bitte waschen“.

Darüber hinaus hat der deutsche Textillieferant schriftlich gegenüber Müller versichert, die Ware an einem Standort gefertigt und aus ein und derselben Charge angeliefert zu haben.

Das Unternehmen stellt zusammenfassend fest, weder Strickmützen mit Katzenfell im Handel angeboten noch Kunden bewusst mit Kunstfell getäuscht zu haben.

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Stellungnahme Tom Tailor
DIE FELLAPPLIKATION DER STRICKMÜTZE „CHUNKY BEANIE WITH FUR“, WELCHE AUS ECHTPELZ GEFERTIGT WURDE, STAMMT NICHT VON FELIS SILVESTRIS (HAUSKATZE) UND FÄLLT DAMIT NICHT UNTER DAS VERBOT, IN DER EU MIT KATZENFELLEN ZU HANDELN.
Dies haben Testverfahren ergeben, die TOM TAILOR bei zwei unabhängigen externen Laboren beauftragt hat. Das Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Martin Möller (Direktor des Deutschen Wollforschungsinstituts / Inhaber des Lehrstuhls für Textilchemie und Makromolekulare Chemie der RWTH Aachen) belegt, dass das Fell nicht von Hauskatzen stammt. Eine weitere mikroskopische Untersuchung des Forschungsinstituts für Leder und Kunststoffbahnen gGmbH („FILK“) bestätigt dieses Ergebnis. Außerdem zeigt dieses Gutachten durch den Abgleich der Haarstruktur des Fells eine Übereinstimmung mit den morphologischen Merkmalen des Fells eines Marderhundes. Beim Marderhund handelt es sich um eine Wildtierart, die vor allem in Sibirien und Asien vorkommt und nicht unter das EU-Handelsverbot fällt.

Die entsprechenden Gutachten sind auf der TOM TAILOR Website unter http://www.tom-tailor-group.com/presse/news veröffentlicht.

TOM TAILOR bedauert, dass entgegen seiner Prinzipien Echtfell verwendet wurde. Die betreffende Mütze wurde bereits am 19. Dezember 2013 aus dem Sortiment genommen. Kunden, die den Artikel erworben haben, können ihn in jedem TOM TAILOR Store zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. TOM TAILOR intensiviert seine Maßnahmen, um jede Stufe der Produktionskette künftig noch engmaschiger zu kontrollieren. Dabei wird das Unternehmen neben den Kontrollen der allgemeinen Verarbeitung und Passform der Artikel insbesondere die verwendeten Materialien verstärkt überprüfen. TOM TAILOR betont, dass es sich bei diesem Vorfall um einen Einzelfall handelt. Bei TOM TAILOR gilt klar die Regel, keinen Echtpelz zu verwenden. Außerdem befürwortet das Unternehmen eine nachvollziehbare Kennzeichnung von Echtpelzprodukten.

 
 

Neue Labortests bestätigen den schlimmen Verdacht: Die von den Unternehmen Tom Tailor und Drogeriemarkt Müller vertriebenen Mützen mit angeblichen Kunstpelzbommeln sind nachweislich aus Katzenfellen gefertigt.

Damit verstoßen die beiden Unternehmen gegen das seit 1.1.2009 geltende EU-weite Importverbot für Haustierfelle. Dies beinhaltet sowohl den Handel mit Hunde- und Katzenfell als auch den Verkauf von Kleidungsstücken, Accessoires, Spielzeugen oder Rheumadecken mit Haustierfellen.

Kunstpelz ist echt: Wer bisher dachte, er sei mit Kunstpelz auf der sicheren Seite, hat sich daher getäuscht. Denn trotz der Einfuhrverbote gelangen aufgrund der fehlenden Kennzeichnungspflicht für Echtpelzprodukte jährlich Hunderttausende Katzen- und Hundefelle „made in China“ auf den deutschen Markt. Hintergrund hierfür ist, dass Echtpelze von Hund oder Katze stammend teilweise auf dem globalisierten Markt billiger angeboten werden können als Kunstpelze.

Flächendeckende Verbrauchertäuschung mit falschen oder fehlenden Bezeichnungen

Tom Tailor nimmt die betroffenen Mützen gegen Kaufpreis-erstattung zurück

Der Verbraucher wird nicht ausreichend informiert und damit in der Folge flächendeckend getäuscht. Echtpelzprodukte sind häufig gar nicht oder nur schlecht oder auch für den Verbraucher nicht nachvollziehbar mit Fantasienamen gekennzeichnet (z.B. „Maopee“, „Genotte“, „Bergkatze“oder „Gayangi“ für Katzenfell; „Asiatischer Wolf“, „Dogue de Chine“ oder „Loup d`Asie“ für Hundefell).

Die bisher fehlende Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten ist als wichtiges Instrument der Verbraucherinformation zu sehen. Vorbild für eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Echtpelzen ist die Deklarationspflicht in der Schweiz. Dort müssen Pelze und Pelzprodukte mit dem wissenschaftlichen und zoologischen Namen der Tierart, der Herkunft des Felles und der Art der Gewinnung (d.h. ob ein Tier gejagt wurde oder aus welcher Art von Zucht es stammt) deklariert werden.

Produktionsbedingungen der Pelze sind unmenschlich

Neben der Verbrauchertäuschung sind die Produktionsbedingungen der chinesischen Hunde- und Katzenfelle ein großes Problem. Zusammengepfercht auf engstem Raum, vegetieren die Tiere bis zur Schlachtung vor sich hin. Die Hunde und Katzen werden unter schlimmsten Bedingungen gehalten, bis sie erdrosselt, vergast, erschlagen oder abgestochen werden. Um das Fell nicht zu beschädigen, wird zB ein Stich in die Leiste gesetzt, um das Tier ausbluten. Manchmal ist es daher noch nicht tot, wenn die Häutung beginnt.

[btn link=“http://www.youtube.com/watch?v=3qFjJUtRIn8″ color=“red“ size=“size-l“]Video (Vorsicht, sehr verstörende Bilder):[/btn] 

Mit der Kampagne „Kunstpelz ist ECHT“ will die Initiative von Tierschutzorganisationen mit der gleichnamigen Website und Facebook-Seite den Verbraucher aufklären und den Pelzhandel anhand der dadurch sinkenden Nachfrage stoppen. Die Mehrheit der Verbraucher mögen Hund oder Katze lieber lebendig auf der Couch als tot am Kragen. Mit einer öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag soll eine Gesetzesänderung bezüglich der Kennzeichnungspflicht erreicht werden (Petition 47404: Noch kein Titel/ in der Prüfung).

Weitere Informationen: http://www.kunstpelz-ist-echt.de/#work

Die Tierschutzorganisationen Animals’ Liberty, Animals United, Wahro – World Animal Help and Rights Organisation sowie die Illustratorin Eden Lumaja haben sich zusammengeschlossen, um der chinesischen Pelzindustrie den Kampf anzusagen. Ihr Ziel: Handel mit (falsch deklarierten) Echtpelzprodukten stoppen. Eine klare Kennzeichnungspflicht durchsetzen. Ihr Mittel: Aufklärung – denn der Verbraucher hat die Macht

[hr]

Stellungnahmen hierzu:

Stellungnahme Müller

Das Unternehmen Müller hatte im guten Glauben Strickmützen im Handel kurzzeitig angeboten, deren Qualität mit 100 Prozent Polyester etikettiert war. Eine deutsche Tierschutzorganisation hat die Verzierung der Kopfbedeckung, den sogenannten Mützenbommel, untersucht. Deren Laborergebnisse behaupten, dass in diesem Bommel angeblich Katzenfell aus China verarbeitet wurde.

Müller stellt dazu fest:
Das Unternehmen nimmt diesen Vorwurf ernst und entfernte alle Mützen vorsorglich aus dem Handel. Müller hat diese Strickmützen nicht in China direkt bestellt, sondern bei einem deutschen Textillieferanten geordert, mit dem seit Jahren eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung besteht.
Müller ist selbstverständlich bekannt, dass es seit dem 1.1.2009 ein EU-weites Import-Verbot für Haustier-Felle und damit den Verkauf gibt.
Es wurde deshalb ein unabhängiges Institut beauftragt, diese Mützen zu untersuchen. Aufgrund labortechnischer Vorgänge liegen dazu die Ergebnisse erst in einigen Tagen vor. Das Unternehmen wird nach Vorlage der Ergebnisse die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Sollte sich herausstellen, dass der Lieferant vorsätzlich Müller getäuscht und fahrlässig gehandelt hat, indem er Mützen in einer Zusammenstellung lieferte, die nicht der Bestellung entspricht, wird das Unternehmen entsprechende Schritte gegen den Anbieter einleiten.
Müller bedauert außerordentlich, Bestandteil dieses Vorfalls zu sein, der zu keinem Zeitpunkt die Haltung des Unternehmens widerspiegelt, und ist sich seiner Verantwortung gegenüber seinen Kunden bewusst. Müller befürwortet deshalb eine künftige Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten im deutschen Handel. 

 

Stellungnahme TOM TAILOR 

Bei TOM TAILOR gilt klar, KEINEN Echtpelz zu verwenden. Entgegen unserer Regel war dies bei einer Mütze aus unserer Winterkollektion leider nicht der Fall. Auch wir haben über den Jahreswechsel nachgeforscht, um genauer zu untersuchen, wo in der Produktionskette der Fehler aufgetreten ist und was genau schief gelaufen ist. Diese Nachforschungen sind noch nicht abgeschlossen.

Wir bedauern diesen Vorfall sehr und gehen gegenwärtig dem veröffentlichten Laborbefund nach. Sobald der Fall vollständig untersucht ist, melden wir uns wieder.

Wir haben die betroffene Mütze am 19. Dezember 2013 unmittelbar aus dem Sortiment unseres Online-Handels sowie aus dem kompletten Filialverkauf genommen. Kunden, die sie zurückgeben möchten, erhalten den Kaufpreis zurückerstattet. 

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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