Ist das noch gut? Tipps zum Umgang mit Lebensmittelresten

Reste vom Raclette, Lachs vom Silvesterbuffet, Salat vom Neujahrsbrunch: Rund um den Jahreswechsel platzt der Kühlschrank aus allen Nähten, weil meistens mehr gekauft als gegessen wird. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) gibt Tipps, wie man mit Resten umgeht und was sich hinter den Haltbarkeitsangaben auf Lebensmittelverpackungen verbirgt.

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Bei noch ungeöffneten Verpackungen hilft ein Blick auf das Etikett. Ein Verbrauchsdatum wird vom Hersteller vergeben, wenn die mikrobiologische Stabilität nur über einen kurzen Zeitraum von einigen Tagen gewährleistet werden kann. Insbesondere Hackfleisch oder Räucherfisch sind Produkte, die aufgrund ihrer großen Oberfläche oder Feuchtigkeit ideale Lebensbedingungen für Bakterien liefern. Hier kann nicht nur die gesamte Keimzahl erhöht sein, sondern auch krankmachende Keime wie Salmonellen, Listerien oder Campylobacter können vorkommen. Da man diese Bakterien nicht riechen kann, ist das Verbrauchsdatum ein ganz klares „Wegwerfdatum“ – egal wie gut das Produkt noch aussieht, riecht oder schmeckt.

Anders verhält es sich beim Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). „Mindestens haltbar“ bedeutet im wahrsten Sinne des Wortes, dass das Lebensmittel auch noch nach dem angegebenen Datum verzehrt werden kann – man muss es nur genau prüfen. Ist zum Beispiel die Oberfläche bei Wurst oder Fleisch leicht feucht mit angenehm frischem Aroma, oder stellt man schon schmierige Beläge und einen säuerlichen Geruch fest? Ist der Joghurt frei von Schimmel und hat einen aromatischen Geschmack? Über Monate hinaus länger haltbar als das angegebene MHD sind vor allem Lebensmittel mit trockener Oberfläche wie Reis, Nudeln oder Zucker, da hier Mikroorganismen kaum Überlebenschancen haben.

Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: www.lua.rlp.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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