Gesundheitsgefahr: Damen Sandalen von Tamaris mit Chrom VI belastet

Diese Damenschuhe der Marke Tamaris enthalten sehr stark erhöhte Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 51-2013.

Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential.

Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können. Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar. Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen.

[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Wir empfehlen dringend, die Schuhe NICHT mehr zu tragen und ggf. dem Handel zurückzubringen [/wpfmb]

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 51 vom 27.12.2013

[dhr]

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldung im Original
Rapex Nummer: 53 A12/1993/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Italien
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
OECD Portal Kategorie: 63000000 – Schuhe
Produkt: Damen Sandalen
Marke: Tamaris
Name: unbekannt
Beschreibung: Damen-Sandalen mit Lederriemen (außen weiß, naturgrau, auf der Innenseite), silbernen Strasssteinen und Metall Schließung; hellbraune Einlegesohle und Laufsohle
Typ / Artikel-Nr.: Wortmann KG Art.-Nr. 112813430
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Chrom VI
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil Chrom VI (8,9 – 14,7 – 15,3 mg / k) im Leder enthalten ist. Chrom VI ist als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen
Art des Rückrufs / der Warnung:

Freiwillige Maßnahmen: Andere,
Rücknahme des Produkts vom Markt,
Zerstörung der Restbestände

Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

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