Verbraucher

Streaming: Abmahnungen von URMANN+COLLEGEN

Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich derzeit zahlreiche Beschwerden über Abmahnungen der Anwälte U+C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN aus Regensburg. Der Vorwurf: Streaming diverser Pornofilme. Betroffene sollen einen festgesetzten Betrag zahlen und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen – und das binnen weniger Tage. Die Schreiben der Abmahnanwälte im Auftrag von The Archiv AG sind echt und sollten ernst genommen werden, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Die Anwälte werfen zahlreichen Verbrauchern vor, auf der Website http://www.redtube .com Pornofilme, wie zum Beispiel Glamour Snow Girls, DreamTrip, Amanda’s secrets oder auch Miriam’s adventures gestreamt, also Filme sofort online angeschaut zu haben. Sie sollen 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. „Wer diese unterschreibt, gibt zu, die Filme als rechtswidrige Kopie auf dem heimischen PC gespeichert zu haben. Es ist zu befürchten, dass Betroffene den Betrag aus Scham kurzerhand bezahlen“, warnt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Achtung!! Gefälschte Abmahn-E-Mails

Aktuell sind gefälschte Abmahn-E-Mails im Umlauf, die angeblich von URMANN+COLLEGEN stammen. Sie enthalten eine sehr detaillierte Beschreibung des angeblichen Vergehens, der Forderungen an den Verbraucher sowie eine Kostenaufstellung. Am Ende folgt der Hinweis, dass Sie die Beweise sowie die Konto- und Kontaktdaten der angehängten zip-Datei entnehmen sollen. Inhalt ist ein Trojaner

Öffnen Sie diese Dateien nicht!
Die offiziellen Abmahnungen werden Ihnen postalisch zugesandt!

Dass Verbraucher für Streaming abgemahnt werden, ist neu. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Zweifel, denn bislang ist nicht höchstrichterlich geklärt, ob Streaming tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt.URMANN+COLLEGEN haben den Streitwert mit 1.080,50 Euro zu hoch angesetzt. Laut neuem Anti-Abzocke-Gesetz ist der Streitwert für die außergerichtliche Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen auf 1.000 Euro beschränkt. Allerdings bemisst sich die Anwaltsgebühr nach dem Streitwert und diese fällt bei der angesetzten Summe höher aus.

Tipp der Verbraucherzentrale: Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und sich unbedingt beraten lassen. Betroffene sollten versuchen, eine Fristverlängerung zu erwirken, da die Zeiträume für ein Reagieren sehr kurz bemessen sind. Außerdem sollten Streaming-Nutzer den geforderten Betrag nicht zahlen.

Musterbrief TK29 für Fristverlängerung

Ein Beratungstermin zur kostenpflichtigen Rechtsberatung kann vereinbart werden auf den Seiten der Beratungsstellen oder unter der Service-Nummer (05 11) 9 11 96-0 (Mo bis Do 9 bis 17 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr)

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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