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foodwatch-Produktcheck entlarvt legale Täuschung mit Gesundheitswerbung

EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Werbeaussagen („Health Claims“) gescheitert – foodwatch fordert Verbot von Gesundheitswerbung für Lebensmittel

Berlin, 09. Dezember 2013. Verbraucher werden beim Lebensmitteleinkauf regelmäßig mit irreführenden Gesundheitsversprechen getäuscht – obwohl sie davor eigentlich seit einem Jahr durch eine EU-Verordnung geschützt sein sollten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherorganisation foodwatch von verschiedenen Produkten, die gezielt mit Werbeaussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden vermarktet werden. Der Produkt-Check belegt nach Auffassung von foodwatch das Scheitern der EU-Health-Claims-Verordnung. Mit dieser sollten seit Dezember 2012 unhaltbare gesundheitsbezogene Werbeaussagen verboten sein. Â

„Danone, Unilever & Co. vermarkten Industrieprodukte im falschen Gesundheitslook“, kritisierte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte ein grundsätzliches Verbot von Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln: „Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind häufig irreführend und haben auf Lebensmitteln nichts verloren. Selbst Süßigkeiten dürfen mit Gesundheits-Claims beworben werden – wenn ihnen Vitamine zugesetzt sind. Eine ausgewogene Ernährung wird so eher verhindert als gefördert.“ Lebensmittelhersteller mischten einfach billige Vitamine oder Mineralstoffe in Soft Drinks, Süßigkeiten oder salzige Wurst und vermarkteten diese dann zu überteuerten Preisen ganz legal mit Gesundheitswerbung. Die seit einem Jahr geltenden Regeln der EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Werbeaussagen („Health Claims“) schützten Verbraucher nicht vor solcher Täuschung.

Unter www.foodwatch.de/aktion-gesundheitsschwindel hat foodwatch heute eine E-Mail-Aktion an EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg gestartet, mit der jeder die Forderung nach einem Verbot gesundheitsbezogener Werbung auf Lebensmitteln unterstützen kann.

[btn link=“https://www.foodwatch.org/de/informieren/gesundheitsschwindel/e-mail-aktion/“ color=“orange“ size=“size-l“]E-Mail-Protestaktion >>[/btn]

foodwatch hat exemplarisch verschiedene Produkte unter die Lupe genommen, die mit Gesundheitsversprechen beworben werden: Actimel von Danone, Belvita Frühstückskekse von Mondeléz (ehemals Kraft), Ferdi Fuchs Salami der Firma Stockmeyer, den Active O2-Drink von Adelholzener, Becel pro.activ-Margarine von Unilever, Nestlés Joghurt LC1 und Red Bull Energy Drink. Rein rechtlich erfüllen die Produkte und ihre Werbeaussagen die Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung – führen Verbraucher aber nach Meinung von foodwatch trotzdem in die Irre. Zwar müssen sich Lebensmittelhersteller seit einem Jahr ihre Gesundheits-Claims durch die EU genehmigen lassen. Bewertet werden allerdings oft nur isolierte Effekte einzelner Zusätze, nicht ob das Lebensmittel insgesamt empfehlenswert ist. Daher können auch unausgewogene Produkte wie der Soft Drink Active O2, die Salami für Kinder Ferdi Fuchs oder der Trinkjoghurt Actimel genehmigte Health Claims tragen – wenn ihnen beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe extra zugesetzt werden. Selbst gesundheitlich umstrittene Produkte wie Red Bull oder Becel pro.activ werden mit einem vermeintlichen Zusatznutzen für die Gesundheit vermarktet.

„Genau wie zuckriger Danone-Joghurt nicht vor Erkältung schützt, machen künstlich zugesetzte Vitamine aus fettig-salziger Salami kein gesundes Produkt und Mineralstoffe aus einem Soft Drink kein sportliches Getränk. Gefährlich kann es für Verbraucher werden, wenn sogar umstrittene Produkte wie Red Bull oder Becel pro.activ Gesundheitswerbung tragen dürfen“, sagte Oliver Huizinga von foodwatch. „Lebensmittel sind keine Medikamente. Wer krank ist, sollte nicht in den Supermarkt gehen, sondern zum Arzt.“

Vor einem Jahr, am 14. Dezember 2012, trat die sogenannte Gemeinschaftsliste der EU-Health-Claims-Verordnung in Kraft. Seither dürfen nur noch solche Gesundheits-Claims verwendet werden, die von der EU genehmigt wurden. Tausende Anträge von Herstellern auf eine Zulassung ihrer Werbesprüche wurden abgelehnt. Übrig blieben rund 250 zugelassene Werbebotschaften, unter anderem, dass Vitamin D „zur normalen Funktion des Immunsystems“ oder Magnesium „zur normalen Funktion der Muskeln“ beitrage. Auch für Kakaoflavanole erhielt ein Schokoladenhersteller den zugelassenen Health Claim „fördern die Elastizität der Blutgefäße“. Sogar für mit Fruchtzucker (Fruktose) gesüßte Getränke hat die EU einen Gesundheits-Claim zugelassen, obwohl Ernährungsexperten vor dem Konsum größerer Mengen warnen.

Links:
E-Mail-Protestaktion gegen irreführende Gesundheitswerbung >> 
Produkt-Quiz zu irreführender Gesundheitswerbung zum Mitmachen >> 

Bilder foodwatch

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