Marktcheck Zimt: Händler geizen mit Informationen

Zimt ist ein schon seit Jahrtausenden eingesetztes und auch heute noch beliebtes Gewürz. Gerade in der Weihnachtszeit wird Zimt gerne zum Verfeinern von Gebäck oder Glühwein verwendet. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Der Gehalt des Aromastoffes Cumarin, der in hohen Dosen gesundheitsschädlich ist, unterscheidet sich deutlich zwischen den beiden gängigen Sorten. Doch welche Sorte verwendet wird, verschweigen viele Gewürzhändler.  

Zimt wird in vielen verzehrfertigen Produkten wie Weihnachtsgebäck, Frühstückscerealien oder Dessertspeisen verwendet. Für diese Produkte gelten in Europa Höchstgehalte für das lebertoxische Cumarin. Anders sieht es bei reinem Zimt aus (gemahlen oder als Stange): Für den Cumaringehalt des Gewürzes gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Aber nicht jede Zimtsorte enthält die gleiche Menge des Aromastoffes. Vor allem zwischen den beiden Sorten Cassia (China-Zimt) und „Echtem“ Zimt (Ceylon-Zimt oder Kaneel) sind die Unterschiede groß. Während im Ceylon-Zimt nur niedrige Mengen (maximal 297 mg pro Kilogramm) nachweisbar sind, enthält der intensiver schmeckende Cassia-Zimt mit Mittelwerten um 3000 mg pro Kilogramm wesentlich mehr Cumarin.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in einem Marktcheck Zimt verschiedener Anbieter betrachtet um herauszufinden, ob und wie die verwendete Zimtsorte gekennzeichnet wird. Das Ergebnis: Von den konventionell erzeugten 28 Produkten (gemahlen und Stangen) waren bei über der Hälfte (19 Produkte) weder die Sorte noch die Herkunft angegeben. Bei den Bio-Produkten hingegen waren auf 11 der 15 untersuchten Produkte sowohl die Sorte als auch die Herkunft gekennzeichnet, bei zwei weiteren Zimtpulvern lediglich die Sorte.

„Wer Cumarin meiden möchte, könnte also bewusst Ceylon-Zimt auswählen. Nur verschweigen viele Gewürzhändler die verwendete Sorte, so dass eine gezielte Auswahl nicht möglich ist“, so Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, endlich eine Pflichtkennzeichnung einzuführen und Höchstgehalte für Cumarin auch in Zimt als Gewürz festzulegen. Verbraucher, die viel Zimt verzehren, sollten bis dahin in der heimischen Küche Zimtpulver und Zimtstangen bevorzugen, die klar als Ceylon-Zimt gekennzeichnet sind.“

Eine Tabelle mit den Ergebnissen des Marktchecks ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden: www.vz-bw.de/marktcheck-zimt

Quelle: VerbraucherzentraleBaden-Württemberg e.V.
Internet: http://www.vz-bawue.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CCO

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