Rückruf: Verletzungsgefahr bei Babyschalen von Ningbo
Der Sonderposten Filialist Thomas Philipps hatte die Babyschalen bereits im Januar 2013 zurückgerufen. Als Grund für den Rückruf wurden Sicherheitsmängel genannt. Die betroffenen Babyschalen wurden zum Preis von 29,95 Euro über die Filialen von Thomas Philipps verkauft.
Möglicherweise waren diese Babyschalen aber auch über den Onlinehandel oder andere Anbieter erhältlich. Wenn sie die Babyschale über einen anderen Anbieter erworben haben, bitte mitteilen!
[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Eltern sollten diese Babyschale NICHT weiter verwenden![/wpfmb]
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 46 vom 22.11.2013
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 21 A12/1599/13 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
OECD Portal Kategorie: | unbekannt |
Produkt: | Babyschale |
Marke: | Ningbo |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | unbekannt |
Typ / Artikel-Nr.: | Artikel-Nr: 05072684, Modell: LM402 – EG-Typgenehmigung: E1-04301259 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Verletzung |
Der Griff der Babyschale kann leicht abreißen, einhergehend besteht Verletzungsgefahr | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endbenutzern |
Vorfälle: | Ein Unfall gemeldet |
Entspricht nicht : | unbekannt |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
RAPEX Lizenzvereinbarung
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013
- Lizenznummer: LP-028-DE
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:
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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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