Gesundheitsgefahr: Erneut hohe Chrom VI Werte in Baby-Krabbelschuhen von Maximo
In diesen Babyschuhen von Maximo® findet sich Chrom VI in hoher Konzentration im Leder, also in direktem Kontakt zu Babys Fuss.
In letzter Zeit wurden wiederholt Baby Krabbelschuhe und Kinderschuhe aus Leder zurückgerufen und aus den Regalen genommen, weil Chrom VI festgestellt wurde
[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Die betroffenen Babyschuhe sollten auf keinen Fall weiter Verwendung finden! [/wpfmb]
Wir empfehlen Eltern grundsätzlich auf solche Krabbelschuhe aus Leder zu verzichten, Baby braucht die nun wirklich nicht und das Risiko einer lebenslangen Sensibilisierung ist allgegenwärtig.
Übersicht der aktuellen Rücknahmen >>
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 45 vom 15.11.2013
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 12 A12/1559/13 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
OECD Portal Kategorie: | 67000000 – Clothing |
Produkt: | Baby Krabbelschuhe |
Marke: | MaxiMo |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | Baby Krabbelschuhe in hellblau mit Teddybär Motiv |
Typ / Artikel-Nr.: | Article No: 05203-462800/2155 |
Barcode: | 2005546380003 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Chrom VI |
Es besteht ein chemisches Risiko, da das Leder 29,9 mg / kg Chrom (VI) enthält | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | unbekannt |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
RAPEX Lizenzvereinbarung
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013
- Lizenznummer: LP-028-DE
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:
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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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