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Verbraucherschutz: Lederschuhe mit Schadstoffen müssen vom Markt

Ein Dauerbrenner für die Überwachungsbehörden: In Schuhen, Handschuhen, Jacken oder Armbändern aus Leder wird seit Jahren immer wieder das gesundheitsschädliche Chrom(VI) nachgewiesen. Darauf weist der rheinland-pfälzische Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff hin. Der Stoff gilt als krebserregend und allergieauslösend.

Besorgniserregend ist für Hartloff die Tatsache, dass unter den vom Landesuntersuchungsamt (LUA) beanstandeten Produkten auch Kinderschuhe bzw. Lauflernschuhe für Kleinkinder sind. „Wir müssen besonders Kinder vor Schadstoffen schützen. Derartige Belastungen sind nicht akzeptabel“, stellte der Minister klar.

Informationen
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Beanstandete Krabbelschuhe

Zum Schutz der Verbraucher gilt in Deutschland seit August 2010 faktisch ein Grenzwert von drei Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für Chrom(VI). Wird dieser Wert überschritten, muss die Ware aus dem Handel genommen werden.

Hauptgrund für die häufigen Nachweise von Chrom(VI) dürfte die Auslagerung der Leder-Gerbung in asiatische Niedriglohnländer sein. Fehler beim Gerben, die falschen Chemikalien und mangelnde Nachbehandlung des Leders begünstigen die Bildung von Chrom(VI) ebenso wie der lange Transportweg der Produkte im Schiffscontainer bei hoher Luftfeuchtigkeit und hohen Temperaturen.

Mit Chrom(VI) belastetes Leder verrät sich weder durch ein besonderes Aussehen noch durch einen besonderen Geruch. „Beanstandete Waren werden jedoch von den europäischen Überwachungsbehörden zusammen mit anderen gefährlichen Bedarfsgegenständen im Schnellwarnsystem RAPEX veröffentlicht“, erklärte Hartloff. Alleine für das Jahr 2013 listet RAPEX bislang über 50 sogenannte Notifizierungen für Bedarfsgegenstände mit Chrom(VI). Mehr als 40 dieser Notifizierungen stammen aus Deutschland, zehn davon wiederum gehen auf Beanstandungen durch das LUA zurück. Das englischsprachige RAPEX-System ist im Internet einsehbar unter http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/.

Hintergrund: So wird Leder gegerbt
Leder wird aus Tierhäuten gewonnen. Dabei genügt es nicht, einem Tier die Haut abzuziehen und die Haare zu entfernen. Die Haut würde nach kurzer Zeit stinken, bei Feuchtigkeit verfaulen und schließlich steinhart und schrumpelig werden. Erst durch den Prozess der Gerbung entsteht aus der Tierhaut das Leder. Das Leder wird durch den hauptsächlich chemischen Gerbprozess dauerhaft haltbar gemacht, wird dadurch weich, schmiegsam und angenehm zu tragen.

Bei der Chrom-Gerbung, die weltweit am häufigsten eingesetzt wird, werden die Kollagenfasern (Proteinketten) in der Tierhaut durch Chrom(III)-Salze dauerhaft vernetzt und fixiert. Der Vorteil dieser kostengünstigen Methode ist, dass sie relativ schnell und kontrolliert eingesetzt werden kann. Der Nachteil: Fehler beim Gerbprozess können dazu führen, dass Chrom(III) zu giftigem Chrom(VI) oxidiert.

Es existieren zwar alternative Verfahren zur Chrom-Gerbung, zum Beispiel mit pflanzlichen Gerbstoffen. Diese sind jedoch für die Massenproduktion zu teuer.

Quelle:
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: www.lua.rlp.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain

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