Rückrufe Basteln & Malen

Verbotener Weichmacher in Buntstiften von "Artist"

In diesen Buntstiften die laut Kennzeichnung für Kinder ab 18 Monaten geeignet sind, findetn sich der verbotene Weichmacher Dibutylphthalat über dem Grenzwert. 

Wir empfehlen die Restmülltonne oder aber Rückgabe beim jeweiligen Händler

 

Information zu Dibutylphthalat  (DBP)

Die Europäische Union stuft Dibutylphthalat als „fortpflanzungsgefährdend“ ein und hat für die tägliche Aufnahme einen TDI-Wert („tolerable daily intake“) von 10 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgesetzt (seit Juli 2005, vorher 100 Mikrogramm). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft DBP als „frucht- und entwicklungsschädigend“ ein. Es ist sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben – es ist wassergefährdend (WGK 2) und ein Meeresschadstoff.

In Babyartikeln, Kosmetika und Spielzeug ist DBP gemäß Kosmetikverordnung und Bedarfsgegenständeverordnung verboten. Im neuesten Entwurf der RL 2002/95/EG RoHS wird Dibutylphthalat in das Stoffverbot aufgenommen

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Dibutylphthalat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 43 vom 01.11.2013

[dhr]

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldung im Original
Rapex Nummer: 5 A12/1471/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Frankreich
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000 – Toys / Games
Produkt: Farbstifte
Marke: Artist
Name: unbekannt
Beschreibung: Sechs Buntstifte, in den jeweiligen Farben lackiert t – blau, hellbraun, gelb, rosa, rot und schwarz – in einer Pappschachtel. Für Kinder im Alter von mehr als 18 Monaten
Typ / Artikel-Nr.: 120016
Barcode: 3588270039007
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil die Stifte mehr als 0,1 Gew.% Dibutylphthalat (DBP) enthalten
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

 

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