Unbestimmtes Geschlecht: Das „dritte Geschlecht“ in Pass und Melderegister
Das „dritte Geschlecht“ hat es in Pass und Melderegister geschafft: Eltern müssen sich ab sofort nicht mehr festlegen, ob ein Kind weiblich oder männlichen Geschlechts ist – eine Einsicht des Gesetzgebers in die lange ignorierte Tatsache, dass immer wieder Kinder geboren werden, deren Zuordnung nicht eindeutig ist.
Trotzdem hätte sich das Parlament um wichtige Fragen gedrückt, sagen Kritiker, wie die Bremer Professorin Konstanze Plett. So sei nicht geregelt, ob bestehende Einträge geändert werden dürften oder ob Menschen des dritten Geschlechts eine Ehe schließen können oder nur eine eingetragene Partnerschaft, zählt sie in der „Apotheken Umschau“ als Beispiele auf.
„Die Änderung schafft mehr Fragen, als sie beantwortet“, so ihre Schlussfolgerung. Auch nur als einen „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet Lucie C. Veith, Vorsitzende des Bundesverbandes intersexueller Menschen das neue Gesetz.
Weitere Informationen & Links:
Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain
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