Hautreizung und Haarbruch: Nebenwirkungen bei Inoa Ultra Blond von L’Oréal Professionnel

Aus Frankreich kommt die Meldung über Nebenwirkungen des Haarfärbemittels Inoa Ultra Blond von L’Oréal Professionnel. Wie das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 43 meldet, kann es durch die  chemische Zusammensetzung des Produktes nach der Anwendung zu Haarbruch und Hautreizungen kommen. Bislang sind 94 Fälle von Haarbruch und 30 Fälle von verschiedenen Hautreaktionen (Haut Beschwerden oder Reizung der Kopfhaut) bekannt geworden.

Wir empfehlen, das Produkt NICHT anzuwenden und ggf. zurückzubringen

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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 43 vom 01.11.2013

[dhr]

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 42 A11/0076/13
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: Frankreich
Kategorie: Kosmetik
OECD Portal Kategorie: 53000000 – Schönheit / Körperpflege / Hygiene
Produkt: Haarfärbe Produkt
Marke: L’Oreal
Name: Inoa Ultra-Blond
Beschreibung: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Batch: 052965894
Barcode: 3474630470309
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
 

Die chemische Zusammensetzung des Produktes können zu Haarbruch und Hautreizungen führen
94 Fälle von Haarbruch und 30 Fälle von verschiedenen Hautreaktionen (Haut Beschwerden oder Reizung der Kopfhaut) wurden berichtet.

Art des Rückrufs / der Warnung:

Freiwillige Maßnahmen: Verbot der Vermarktung des Produktes und alle begleitenden Maßnahmen,
Rücknahme des Produkts vom Markt

Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

[hr]

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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