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Tattoos: Jugendliche über gesundheitliche und ästhetische Risiken aufklären

Eltern sollten Heranwachsende kurz vor ihrem 18. Geburtstag über gesundheitliche und ästhetische Risiken von Tattoos aufklären. Bei Bedarf kann sie der Jugendarzt dabei unterstützen. Grundsätzlich sollte ein Tattoo erst nach dem 18. Geburtstag angelegt werden, wenn der Jugendliche bzw. junge Erwachsene autonom über sich entscheiden kann.

Junge Erwachsene mit Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Diabetes, Abwehrschwäche, Herzfehlern und Blutungsneigung (z.B. durch gerinnungshemmende Medikamente) sollten aufgrund der erhöhten Gefahr von Komplikationen am besten ganz auf Tattoos verzichten. „In Studios mit mangelnden hygienischen Vorkehrungen oder auch durch verunreinigte Farben kann sich ein Kunde mit Bakterien, Viren und Pilzen infizieren. Hepatitis B und C, Tetanus, HIV können durch unsachgemäß verwendete Instrumente übertragen werden. Durch allergische

Henna-Tattoos – gefährliche Allergieauslöser

Schadstoffe in Kinder Tattoos

Reaktionen sind auch hässliche Narbenbildungen möglich“, warnt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Heranwachsende sollten zudem bedenken, dass ihre Haut sich dehnt – in die Länge und in die Breite – oder später Falten bekommen kann und damit auch das Tattoo sein ursprüngliches Aussehen verliert. Zudem kann sich der eigene Geschmack ändern oder ein sichtbares Tattoo in der beruflichen Laufbahn hinderlich sein. Laut einer aktuellen Studie bedauert jeder dritte Tattoo-Träger seine Tat (36%).

In Deutschland sind etwa 10% der Bevölkerung tätowiert. Direkt nach der Tätowierung leiden zwei Drittel der Menschen unter Blutungen, Schwellungen und brennenden Schmerzen. Bei über 7% der Tätowierten bleiben Hautprobleme bestehen.

Zwar sind Azofarbstoffe seit 2009 in Deutschland verboten, aber es gibt keine einheitliche Regulierung für Tätowierfarben. So können Farben verwendet werden, die eigentlich nicht für die Verwendung auf bzw. unter der Haut zugelassen sind, z.B. aus der Automobilindustrie. Darunter befinden sich krebserregende und erbgutschädigende Stoffe und Substanzen, die u.a. unter Einwirkung von UV-Licht gesundheitsschädliche Spaltprodukte entwickeln können.

Untersuchungen zeigten, dass Teile davon auch in die Blut- und Lymphgefäße gelangen. „Will man später sein Tattoo mittels Laser entfernen lassen, ist dies sehr kostspielig und aufwendig. Entzündungen, Krustenbildung, Narbenbildung, Aufhellung (Pigmentstörung), Farbumschlag und Narbenbildungen können die Folge einer solchen Behandlung sein. Bei Farbpigmenten gelingt die Beseitigung nicht immer vollständig“, so Dr. Fegeler. Etwa 1 Milligramm Farbe (0,40-0,75mg schwarzes Pigment) befindet sich auf einem Quadratzentimeter Haut. Der Laser muss die Farbpartikel zerkleinern, damit sie über das Lymphsystem abtransportiert werden können.

Laut dem Jugendschutzgesetz ist das Tätowieren von unter 16-Jährigen verboten. Zwischen 16 und 18 darf dies nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern geschehen.

Quellen: Br J Dermatol, Laser Med Sci, Contact Dermatitis, AAP News,MMW Fortschr Med, extern_2 

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Quelle:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
http://www.kinderaerzte-im-netz.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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