Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ganz auf Masken aus weichen PVC-Materialien verzichten. Sie können unter Umständen Weichmacher enthalten, die sich nicht durch auffällige Gerüche verraten.
Ebenfalls weder sehen noch riechen kann man einige gesundheitlich bedenkliche oder allergieauslösende Farbstoffe. Kostüme sollten daher möglichst nicht direkt auf der Haut getragen und vor dem ersten Tragen gewaschen werden.
Auch ein prüfender Blick auf die Verpackung gehört zum Einkauf. Aus der Kennzeichnung sollte eindeutig der Hersteller oder Inverkehrbringer des Produkts hervorgehen. Außerdem sollten Warnhinweise wie „nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“ auf jeden Fall beachtet werden.
Kurz vor dem Halloween-Fest hat das LUA 15 Halloweenartikel untersucht. Im schwarzen Stoff einer Maske mit Textilhaube wiesen die Sachverständigen verbotene Azofarbstoffe nach. Die Maske muss aus dem Handel genommen werden.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: www.lua.rlp.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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