Karotten gelten als wertvolle Vitaminspritze. Aber es muss kein fertiger Babysaft sein. Zwei von sieben Säften, die das Frankfurter Verbrauchermagazin ÖKO-TEST in seiner aktuellen November-Ausgabe untersuchte, sind nicht zu empfehlen.
In einem Produkt von Alete wurde gar ein Stoff gefunden, der auch in Desinfektionsmitteln wirkt. Der Saft ist laut ÖKO-TEST „nicht verkehrsfähig“.
Benzol ist für seine keimzellschädigende und krebsauslösende Wirkung bekannt und soll daher in Lebensmitteln so weit als möglich minimiert werden. Bei den großen Firmen Hipp und Nestlé tut man sich allerdings schwer damit: Die von ihnen produzierten Baby-Karottensäfte waren im ÖKO-TEST am stärksten mit Benzol belastet. Der Giftstoff entsteht beim Erhitzen aus karotteneigenen Inhaltsstoffen. Er kann aber durch entsprechende Herstellungsverfahren deutlich minimiert werden – was andere im Test vertretene Hersteller auch erfolgreich umgesetzt haben.
Ganz übel präsentierte sich der Alete für Genießer Karotten-Saft, Bio:
Er enthält eine Substanz Namens DDAC, und zwar in einer Menge, die laut Diätverordnung nicht mehr erlaubt ist. DDAC ist ein Reinigungsmittelwirkstoff, der in industriell erzeugte Lebensmittel gelangen kann, wenn Hersteller etwa nicht dafür sorgen, dass nach der üblichen Desinfektion ihrer Produktionsgeräte mit warmem Wasser nachgespült wird.
Zwei Marken, darunter eine sehr preiswerte von der Drogeriemarktkette Rossmann, waren ohne Fehl und Tadel. Für weitere drei Säfte konnte ÖKO-TEST ein „gut“ vergeben. Das Verbrauchermagazin rät Eltern, es einmal mit dem Selbstpressen zu versuchen. Da der Karottensaft dann nicht erhitzt werden muss, entfällt auch das Risiko, dass sich bestimmte Schadstoffe bilden.
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Das ÖKO-TEST-Magazin November 2013 gibt es seit dem 25. Oktober 2013 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.
Quelle:
ÖKO-TEST
www.oekotest.de
[hr]
Informationen & Reaktionen
[dropcap]Nestle[/dropcap] gab uns heute (25.10.13) auf telefonische Nachfrage an der Verbraucherhotline die Auskunft, das nach Aufnahme der persönlichen Daten gerne eine Stellungnahme hierzu zugesendet werde, eine Rückgabe des Produktes im Handel sei allerdings nicht möglich
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